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Bestandswohngebiet „Foellerweg“

Das Bestandswohngebiet um die namensgebende Straße „Foellerweg“ soll in seinem städtebaulichen und strukturellen Charakter erhalten bleiben, während es durch behutsame Nachverdichtungsoptionen eine höhere Flexibilität für die Zukunft erfährt. Durch den Bebauungsplan Nr. 140 soll diesbezüglich eine höhere Planungssicherheit für die Bewohner*innen geschaffen werden. Das Plangebiet erstreckt sich über rund 20 ha von der Feldstraße im Norden zum Foellerweg im Süden; die Lange Meile stellt die westliche, die Gotenstraße die östliche Begrenzung dar.

© Luftbild Bereich Foellerweg

Aufstellungsbeschluss

  • Sicherung der städtebaulichen Struktur (u.a. Gebäudehöhe, Firstrichtung, ggfs. Anzahl der Vollgeschosse, bauliche Dichte, …) und des Gebietscharakters
  • Behutsame Weiterentwicklung des Gebiets
  • Ermöglichung der baulichen Anpassung an aktuelle und zukünftige Wohnverhältnisse

 

Veränderungssperre:

Für das Plangebiet gilt eine Veränderungssperre, welche am 17.12.2020 durch ihre öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten ist. Sie ist ein gängiges Instrument der Bauleitplanung mit dem Ziel, während des Bebauungsplanverfahrens das Plangebiet „Foellerweg“ vor der Errichtung, der Änderung oder dem Abbruch von baulichen Anlagen zu sichern, die den o.g. allgemeinen Zielvorgaben des Aufstellungsbeschlusses entgegenstehen. Die geltende Veränderungssperre läuft zum 17.12.2022 aus und soll im Anschluss um ein weiteres Jahr verlängert werden, um die Umsetzbarkeit der Planung weiterhin zu gewährleisten. Von der Veränderungssperre ausgeschlossen sind jedoch Bauvorhaben, die bereits vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden. Natürlich können auch während der Veränderungssperre Bauanträge eingereicht werden. Seit Inkrafttreten der ersten Veränderungssperre Mitte Dezember 2020 wurden sämtliche Anträge nach gründlicher Prüfung und teilweise vereinzelten, geringfügigen Änderungen genehmigt.

Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 140

Bürgerbeteiligung:

 

Am 10.10.2022 fand für die Bewohner*innen des Plangebietes „Foellerweg“ eine informelle Bürgerbeteiligungsveranstaltung mit Workshopteil statt. In Zusammenarbeit mit rund 80 Bürger*innen wurden die Ziele des Aufstellungsbeschlusses erörtert und für den Bebauungsplan weiter konkretisiert. Gemeinsam wurden Schwerpunkte der angestrebten städtebaulichen Entwicklung erarbeitet, die maßgeblich in die weitere Arbeit am Bebauungsplan einfließen werden. So soll zuvorderst die Erhaltung von hochwertigen Grünflächen fokussiert werden, während Ausbau und Modernisierung von älteren, kleineren Häusern ermöglicht wird. Auch eine potenzielle, sehr behutsame Nachverdichtung durch Grundstücksteilung in einzelnen Bereichen des Plangebiets kann weiter untersucht werden. Insgesamt ist es für die Bewohner*innen von hoher Bedeutung, dass trotz punktueller baulicher Anpassungen oder eventueller Neubauten der lockere, größtenteils von Satteldächern und niedriger Geschossigkeit geprägte familiäre, grüne Charakter des Wohngebiets erhalten bleibt.

Bürgerbeteiligung: Ergebnisse intensiver Workshoparbeit
Bürgerbeteiligung:

Begrüßung durch Oberbürgermeister Alexander Hetjes

Präsentation Bürgerveranstaltung Bebauungsplan 140 "Foellerweg"(PDF-Datei, 5,96 MB)

Weiteres Vorgehen:

In Zusammenarbeit mit dem Produktbereich 67.1 Umwelt- und Landschaftsplanung wird aktuell eine sog. Vorprüfung des Einzelfalls nach §13a (1) Nr. 2 BauGB durchgeführt. In diesem Rahmen werden verschiedenste Umweltbelange untersucht und u.a. ein Artenschutzgutachten durchgeführt. Derzeit wird, basierend auf den Ergebnissen aus der Bürgerveranstaltung, ein sog. Vorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, erarbeitet. Der Vorentwurf enthält u.a. Aussagen zu GRZ, GFZ, Dachformen, Geschosszahlen, Baufeldern, Versickerung und mehr. Dieser erste Aufschlag des Planwerks wird im Rahmen der sog. frühzeitigen Beteiligung nach §3 (1) BauGB der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In diesem Zuge können von allen betroffenen Stellen und Bürger*innen Stellungnahmen eingereicht werden, die dann in die Abwägung eingestellt und gründlich geprüft werden. Die Daten werden selbstverständlich rechtzeitig bekanntgegeben. Nach gründlicher Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird im Anschluss der Plan ggfs. angepasst. Dieser detailliert ausgearbeitete Entwurf wird dann im Rahmen der Offenlage nach § 3 (2) BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Es können wieder Stellungnahmen von betroffenen Bürger*innen und Trägern öffentlicher Belange eingereicht werden. Der daraus resultierende Bebauungsplan wird dann schließlich als Satzung beschlossen, sofern nicht das Erfordernis einer wesentlichen Veränderung besteht.

Kontakt
Christine Deuerling
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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