Bauaufsicht & Bauordnung
Die Bauaufsicht ist Anlaufstelle für Bauwillige im Stadtgebiet von Bad Homburg v.d.Höhe. Sie berät und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens.
Für Fragen zu Bauvorhaben im übrigen Hochtaunuskreis finden Sie hier eine Liste der Ansprechpartner.
Die Bauaufsicht ist Aufgabe des Staates und wird von den Bauaufsichtsbehörden wahrgenommen. Die Bauaufsichtsbehörden überwachen und steuern die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Oberste Bauaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung in Wiesbaden. Obere Bauaufsicht für die Region Rhein-Main/Südhessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Bauaufsicht der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe ist für das Stadtgebiet zuständig und nimmt die Aufgaben (z.B. Genehmigung von Bauvorhaben, Überwachung von Baustellen und Durchführung von Sicherheitskontrollen) der Unteren Bauaufsicht wahr.
„Aufgrund der Novellierung der Hessischen Bauordnung 2018 befindet sich der Internetauftritt der Bauaufsicht der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe derzeit im Umbruch. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf unrichtige Rechtsgrundlagen verwiesen wird. Sämtliche Verlinkungen zu z. B. Antragsformularen wurden bereits aktualisiert. Die neue Hessische Bauordnung steht Ihnen unter https://www.lexsoft.de/share/pdf/9d8e26fe-000d-46ed-9902-129de59bc93a.pdf ▹zur Verfügung. Weiterführende Informationen zur Novellierung der Hessischen Bauordnung erhalten Sie unter https://wirtschaft.hessen.de/bauen-und▹-wohnen-1. Wir danken für Ihr Verständnis.“
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Zügige Abläufe, weniger Wartezeit und schnellere Entscheidungen. Informieren Sie sich hier über die Veränderungen im Fachbereich Bauaufsicht.
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Im Sprechzimmer erreichen Sie unsere Bauberater für die Erstberatung. Herzlich willkommen bei uns im technischen Rathaus!
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Eintragungen in das Baulastenverzeichnis.
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Für die Aufteilung von Gebäuden in Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz muss bei der Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt werden.
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Beraten und Prüfen der Bauvorhaben hinsichtlich der Denkmalschutzvorgaben.
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