Baulasten
Baulasten stellen eine freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber den Bauaufsichtsbehörden zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen dar.
Wirksam werden Baulasten mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis, das von der Bauaufsichtsbehörde geführt wird. Baulasten gehen beim Verkauf von Grundstücken auf die Rechtsnachfolger über.
Anträge / Formulare
Die nach dem Bauvorlagenerlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung für Baugenehmigungsverfahren notwendigen Formularvordrucke können unter folgendem Link heruntergeladen werden:
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Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Technisches Rathaus
Bahnhofstraße
16-18
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- benjamin.richterbad-homburgde
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