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Services vor Ort

Wohnung - Abmeldung

Sie ziehen aus einer Wohnung aus. Sie ziehen nicht in eine andere Wohnung in Deutschland. Sie müssen sich abmelden.

Wichtige Fälle sind der Umzug ins Ausland oder die Abmeldung von einer Nebenwohnung.

Sie ziehen in Deutschland um. Sie müssen sich nicht abmelden. Sie melden sich bei Ihrer neuen Gemeinde an.

Die Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe ist zuständig. Das Stadtbüro ist zuständig.

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Diese Leistung kostet kein Geld. 

Voraussetzungen

Zuständige Stellen

Stadtbüro

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

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