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Wildschäden - Anzeige

Wildtiere haben Ihr Grundstück beschädigt. Jäger dürfen auf Ihrem Grundstück jagen. Der Jäger muss für den Schaden zahlen. Sie können den Schaden bei der Stadt melden.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Kosten sind abhängig von dem Aufwand. Die Kosten werden von uns bestimmt.

  • Giropay direct
  • Visa
  • Mastercard

Voraussetzungen

Die Grundstücke müssen in Bad Homburg v. d. Höhe sein. Man muss dort jagen dürfen.

Der Antragsteller ist nicht der Eigentümer von dem Grundstück. Er braucht einen Nachweis, dass er die Früchte ernten darf.

Rechtsgrundlagen

Paragraphen 35 bis 37 vom Bundesjagdgesetz

Zuständige Stellen

Wildschäden

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Klaus Pollinger
    Stellv. Leitung
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