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Services vor Ort

Kirchenaustritt

Bitte machen Sie einen Termin in unserem Online-Terminkalender.

Seit dem 01.03.2017 kümmert sich nur die Stadtverwaltung von Bad Homburg v. d. Höhe um Menschen. Diese Menschen wollen aus der Kirche austreten. Sie wohnen in Bad Homburg v. d. Höhe. Das Amtsgericht ist nicht mehr zuständig. Das Gesetz hat sich geändert. Jetzt ist die Stadtverwaltung zuständig.

Kosten & Zahlungsweise

Du zahlst viel Geld, wenn du aus der Kirche austrittst.

Du kannst die Gebühren mit EC-Karte bezahlen.

Voraussetzungen

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit.

Rechtsgrundlagen

Das Gesetz regelt, wie Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in Hessen Steuern erheben.

Zuständige Stellen

Stadtbüro und Wahlen

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Stadtbüro
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Öffnungszeiten Stadtbüro

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 18:00

 

Öffnungszeiten Rathausinfo

Mo + Do   7:30 - 16:00
Di + Fr      7:30 - 12:00
Mi             7:30 - 17:00

Mitarbeiter/innen

Dirk Hübner
Fachbereichsleiter Bürgerservice, Leiter Stadtbüro und Wahlen