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Arbeit, Steuern und Finanzen

Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein Geschäft machen wollen, können Sie das als Einzelperson oder als Firma machen. Eine Firma kann eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine eingetragene Genossenschaft oder ein eingetragener Verein sein.
Sie müssen das Geschäft anzeigen:
Einzelpersonen müssen ihr Geschäft anzeigen.
Personengesellschaften wie OHG oder GbR müssen die Geschäftsführer anzeigen.
Bei einer KG müssen alle persönlich haftenden Gesellschafter anzeigen. Die Kommanditisten müssen nur anzeigen, wenn sie Geschäftsführer sind.
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG müssen ihre gesetzlichen Vertreter anzeigen.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Bearbeitung von dem Gewerbemeldeverfahren kostet viel Geld.
Der gesiegelte Gewerbeauszug kostet wenig Geld.

Voraussetzungen

  • Der Betriebssitz muss in Bad Homburg sein.
  • Bei einer Zweigstelle muss der Sitz der Hauptniederlassung nachgewiesen werden.
  • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Man braucht einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Nicht-EU-Bürger brauchen zusätzlich den Nationalpass und den Aufenthaltstitel.
  • Für bestimmte Gewerbe braucht man ein Führungszeugnis und einen Gewerbezentralregisterauszug. Das gilt für Handel mit Fahrzeugen, Unterhaltungselektronik, Computer oder Schmuck und Perlen.

 

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

Paragraph 11, 14, 15 von der Gewerbeordnung und die Gewerbeanzeigeverordnung

Zuständige Stellen

Gerwerbean- ab- und ummeldungen

Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Postanschrift
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus

Mitarbeiter/innen

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