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Baulasten

Baulasten sind Pflichten von Eigentümern von Grundstücken. Sie machen das freiwillig. Die Pflichten sind gegenüber den Bauaufsichtsbehörden. Die Pflichten betreffen das Grundstück. Die Eigentümer müssen etwas tun, erlauben oder nicht tun.

Baulasten gelten, wenn sie im Baulastenverzeichnis stehen. Die Bauaufsichtsbehörde führt das Verzeichnis. Baulasten bleiben bei einem Verkauf von Grundstücken bestehen. Die neuen Eigentümer übernehmen die Baulasten.

Anträge / Formulare

Man kann die Formulare für Baugenehmigungen herunterladen. Diese Formulare sind vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Der Link ist hier:

Kontaktieren Sie uns bitte.
Auskunft Bauaufsicht
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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Stadtverwaltung
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Baulasten, Baulastenverzeichnis
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    Zuständige Mitarbeiter
    Benjamin Richter
    Sachbearbeiter Baulasten
    Dominik Richter
    Sachbearbeiter Bezirk 3