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Neuigkeiten

  • Das Parkhaus am Seedammweg wird wiedereröffnet

    Nach dem Großbrand im Parkhaus am Seedammbad kann ein wesentlicher Teil der Anlage wieder in Betrieb genommen werden. Von Freitag, 19. Juni 2026 (10 Uhr), an stehen insgesamt 405 Stellplätze (darunter 15 Behinderten- und 13 Frauenstellplätze) wieder zur Verfügung. Gleichzeitig wird das Parkhaus mit einem neuen, modernen Zugangssystem betrieben und künftig ausschließlich Badegästen der Taunus Therme und des Seedammbads vorbehalten sein. Ein Teilbereich des Parkhauses bleibt weiterhin gesperrt.

    Mit der Wiedereröffnung wird das Parkhaus künftig ausschließlich von Gästen des Seedammbades und der Taunus Therme genutzt. Dafür wurde eine Schranke und ein digitales Zugangssystem installiert, das unter anderem eine vollautomatische Kennzeichenerkennung an der Ein- und Ausfahrt umfasst.

    Bei der Einfahrt wird ein Ticket gezogen, das automatisch dem jeweiligen Kennzeichen zugeordnet wird. Badegäste erhalten beim Eintritt in die Taunus Therme oder das Seedammbad einen Rabattbeleg, der als Nachweis für die kostenfreie Nutzung dient. Dieser Rabattbeleg muss beim Ausfahren eingescannt werden und ermöglicht so die freie Ausfahrt.

    An der Einfahrt befindet sich künftig eine digitale Infostele, die über aktuelle Belegungszahlen und Nutzungsinformationen informiert. Zusätzlich signalisiert eine Lichtsignalanlage den Belegungsstatus des Parkhauses: Bei vollständiger Auslastung wird die Zufahrt durch eine rote Ampel gesperrt.

    Fahrzeugführer ohne gültigen Rabattnachweis zahlen eine Tagespauschale von 50 Euro. Ein klassischer Kassenautomat ist nicht mehr vorgesehen. Die Bezahlung der Tagespauschale erfolgt ausschließlich bargeldlos über ein EC-Cash-Terminal an der Ausfahrtsschranke.

  • Neue Gebühren für das Parken in den Parkhäusern in der Innenstadt ab 1. Mai 2024

    Die Parkgebühren für die Parkhäuser von der Kur- und Kongreß-GmbH ändern sich am 01. Mai 2024.
    Die Schloßgarage, Kurhausgarage, Karstadt Parkhaus und die Rathausgarage sind betroffen.
    Die Gebühren in diesen Parkhäusern ändern sich auf einen Halbstundentarif. Eine halbe Stunde kostet einen Euro. Eine Stunde kostet zwei Euro. Kunden, die zum Beispiel 1 Stunde und 20 Minuten parken, zahlen weniger als vorher. Statt 4 Euro zahlt man dann 3 Euro. Das liegt an der neuen Halbstundentaktung.

  • Neue Parkgebühren ab dem 1. April 2023

    Die Parkgebühren für die Parkhäuser von der Kur- und Kongreß-GmbH ändern sich am 01. April 2023.
    Die Schloßgarage, das Parkhaus am Markt, die Kurhaus Garage, das Karstadt Parkhaus, die Rathaus Garage, das Casino-Parkhaus und das Parkhaus am Güterbahnhof sind betroffen.
    Die Betriebskosten von den Parkhäusern sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Das betrifft die Mieten, die Sicherheitsmaßnahmen und die Reinigung. Auch der Verbraucherindex ist gestiegen. Der Verbraucherpreisindex zeigt, wie sich die Preise von Waren und Dienstleistungen ändern, die Menschen kaufen.
    Holger Reuter ist Kurdirektor und Geschäftsführer von der Kur- und Kongreß-GmbH. Er sagt, dass die Parkgebühren steigen müssen. Die letzte Erhöhung war am 15. Januar 2012.
    Eine Stunde parken in den Parkhäusern kostet bald 2 Euro. Vorher waren es 1,50 Euro. Drei Stunden parken kosten bald 6 Euro. Vorher waren es 3 Euro. Das Parken in den Parkhäusern ist günstiger als auf der Straße. Auf der Straße kostet eine Stunde parken bald 3 Euro. Drei Stunden parken kosten 9 Euro.

  • Das Parkhaus am Bahnhof hat einen neuen Namen. Ab dem 1. Januar 2023 heißt es Parkhaus am Güterbahnhof.

    Das Parkhaus am Bahnhof in der Horexstraße bekommt einen neuen Namen. Ab dem 01. Januar 2023 heißt es Parkhaus am Güterbahnhof.

  • Bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte ist jetzt in der Garage vom Rathaus möglich.

    Seit dem 7. November kann man an den Kassenautomaten in der Rathausgarage mit EC-Karte bezahlen.

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Abteilung Parken + Sicherheit
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61348 Bad Homburg v. d. Höhe