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Wildschäden - Anzeige

Haben Wildtiere auf Ihren Grundstücken einen Schaden angerichtet und darf die Jagd auf Ihren Grundstücken ausgeübt werden, ist der Jagdausübungsberechtigte schadensersatzpflichtig. Zur Feststellung und Ermittlung des Schadens können Sie sich an die Stadt wenden.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Höhe der Kosten werden nach billigem Ermessen bestimmt und sind abhängig vom entstandenen Aufwand.

  • Giropay direct
  • Visa
  • Mastercard

Voraussetzungen

Es muss sich um bejagbare Grundstücke in Bad Homburg v. d. Höhe handeln.

Sofern der Antragsteller nicht Grundstückseigentümer ist, wird ein Nachweis über die Berechtigung zur Fruchtziehung benötigt.

Rechtsgrundlagen

§§ 35-37 Bundesjagdgesetz

Zuständige Stellen

Wildschäden

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Klaus Pollinger
    Stellv. Leitung
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