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Auto, Verkehr, Sicherheit und Ordnung

Ordnungswidrigkeiten – Zahlungserleichterungen

Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden. Die Forderung ist dann in bestimmten Teilbeträgen oder vollständig zum fälligen Zeitpunkt zu zahlen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen glaubhaft gemacht werden.

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Voraussetzungen

Bei rechtskräftigen, unanfechtbaren und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung, insoweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.

  • Für Verwarnungsgelder können Zahlungserleichterungen nicht gewährt werden.
  • Bei bereits bei dem Amtsgericht anhängigen Erzwingungshaftverfahren sind Anträge auf Zahlungserleichterungen dorthin zu richten.
  • Durch eine Beantragung von Stundung oder Ratenzahlung ist die Vollstreckung rechtskräftiger Forderungen nicht gehemmt. Erst mit der Genehmigung von Stundung oder Ratenzahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt.

 

Folgende Dokumente und Nachweise werden benötigt:

Antrag auf Zahlungserleichterungen, Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige), Nachweis der Zahlungsunfähigkeit - Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung sind Nachweise (z.B. Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Nachweise über weitere Zahlungsverpflichtungen…), aus denen die wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen, vorzulegen.

Authentifizierung
  • Keine Authentifizierung
Zuständige Stellen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: ordnungsbehoerde@bad-homburg.de

Oder unter 06172/100-3211

Rathaus Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
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