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Einleitung von Abwasser aus Fassadenreinigung

Bei der Reinigung von Fassaden fließt viel Wasser in die öffentlichen Kanäle.
Deshalb muss man vor der Reinigung von Fassaden eine Erlaubnis beantragen. Das steht in § 11 Abs. 10 der Abwassersatzung.


Für die Erlaubnis brauchen wir diese Informationen:
- Wie wird gereinigt und wohin fließt das Abwasser?
- Wie groß ist die Fläche, die gereinigt wird?
- Welche Reinigungsmittel werden benutzt?


Es ist wichtig, dass bei getrennter Entwässerung das Abwasser in den richtigen Kanal fließt. Es darf nicht in den Regenwasserkanal gelangen.
Man muss auch Gebühren für Schmutzwasser zahlen. Deshalb braucht man einen speziellen Wasserzähler.
Hinweis: Sie brauchen auch eine Erlaubnis vom Straßenbauamt.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Stadt verlangt Geld für das Abwasser.

Voraussetzungen

Sie brauchen eine Erlaubnis von dem Straßenbauamt.

 

Zuständige Stellen

Einleitungen Schmutzwasser

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Thorsten Pabst
    Sachbearbeiter
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