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Hinweisgeberschutzgesetz - Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweise sind ein sehr wichtiges Instrument zur Aufdeckung von unternehmensbezogenen Verstößen gegen rechtliche Regelungen. Deshalb nehmen wir entsprechende Meldungen von Insidern, die ihre Kenntnisse aus einer Beziehung zur Stadt aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit haben, dankbar entgegen. Ziele des Hinweisgeberschutzgesetz sind es, hinweisgebende Personen, die unternehmensbezogene Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen sowie die Transparenz und Aufdeckung von Rechtsverstößen zu unterstützen. Allerdings gilt der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes vor befürchteten Repressalien nur dann, wenn die hinweisgebende Person zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatte, dass die von ihr gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können neben einem Verlust der Schutzbedürftigkeit - und damit der Vertraulichkeit der Behandlung der Meldung - strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Hinweise können persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, telefonisch, schriftlich per Post, per E-Mail oder digital über das hier hinterlegte Formular an uns gegeben werden.

Die Bearbeitung Ihrer Hinweise erfolgt auf allen Wegen ausschließlich durch die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Keine andere Person hat Zugriff auf Ihre Informationen.

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Zuständige Stellen

Folgende externe Meldestellen stehen für entsprechende Meldungen zusätzlich zur Verfügung:

Die externe Meldestelle des Bundes, die beim Bundesamt für Justiz eingerichtet ist, nimmt ebenfalls Hinweise zu Verstößen aus dem Regelungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes entgegen.

Bundesamt für Justiz:  Bundesamt für Justiz

 

Für Hinweise auf Verstöße im Bereich Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.

BaFin: Home - BKMS System

 

Für Hinweise auf Verstöße im Bereich des Wettbewerbsrechts und gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act) ist die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts zuständig.

Bundeskartellamt: Übersicht

Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Postanschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Susanne Fafflok
    Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz für die Stadtverwaltung sowie die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
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