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Ausnahmegenehmigung - Aufstellen von Haltverbotsschildern, zum Halten im Haltverbot und Container

Du musst bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen. Du musst die Gründe nennen. Du willst Haltverbotsschilder aufstellen. Du willst in einem Haltverbot halten. Du willst einen Container aufstellen. Du brauchst das, wenn du umziehst. Du brauchst das, wenn du viel anlieferst. Du hast keinen Platz auf deinem Grundstück. Es gibt wenig Parkplätze vor Ort. Du musst beachten: Du brauchst eine Ausnahmegenehmigung nach StVO. Du brauchst eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Hessischen Straßengesetz.

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Kosten & Zahlungsweise

  • Die Straßenverkehrsbehörde verlangt Gebühren. Die Gebühren hängen von der Dauer und dem Aufwand ab.
  • Sie zahlen die Gebühren mit einer Rechnung oder einem Kostenbescheid.

Voraussetzungen

Wir prüfen den Sachverhalt nach der aktuellen Rechtslage. Wir entscheiden im Einzelfall.

Sie müssen einen Antrag stellen. Sie müssen den Sachverhalt darstellen. Manchmal fordern wir weitere Dokumente an. Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie einen Container aufstellen. Die Erlaubnis ist von dem Hessischen Straßengesetz.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Zuständige Stellen

Ausnahmegenehmigungen

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Michael Leicker
    Sachbearbeitung
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