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Soziales und Wohnen

Sorgeregister - Erteilung einer Auskunft über Alleinsorge

Antrag auf Erteilung einer Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

  • Geburtsurkunde des Kindes, Personalausweis der antragstellenden Person
  • § 58a SGB VIII

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stellen

Sorgeregister

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Karin Grohmann
    Beistandschaft Buchstabe L-Z (nach Familienname des Kindes)
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