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Soziales und Wohnen

Wohngeld - Weiterleistungsantrag auf Mietzuschuss

Sie können den Weiterleistungsantrag auf Mietzuschuss auch online stellen. Klicken Sie hierzu auf den Button "Mietzuschuss Weiterleistungsantrag".

 

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss (für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)

Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Der Miet- bzw. Lastenzuschuss wird erstmals ab 1. des Monats der Antragstellung gewährt.

Hier geht es zum Formular:

Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

 

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Hier geht es zum Formular:

Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

  • Für Bad Homburger Bürgerinnen und Bürger ist die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zuständig. Für Bürgerinnen und Bürger, die im Hochtaunuskreis wohnen, ist der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises - Fachbereich 50.60 BAföG, Wohngeld und Unterhalt - zuständig.
  • Wohngeld wird auf Antrag gewährt. Der Antrag auf Wohngeld sowie das Beiblatt für die zur Berechnung notwendigen Unterlagen und Nachweise sind hier bereitgestellt.

 

  • Wohngeldgesetz (WoGG)
    Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stellen

Wohngeld

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

    Susanne Schiffner
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname A - B
    Saskia Giallongo
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname C - F
    Lisa-Marie Steidler
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname G - K
    Tanja Höger-Stotz
    Sachbearbeiterin Wohngeld, Familienname L - R
    Timm Theiß
    Sachbearbeitung Wohngeld, Familienname S - Z

    Weitere Informationen

    • Informationen und Beratung erhalten Sie zu den telefonischen Sprechzeiten (Mo, Mi, Fr von 8 bis 12 Uhr). Persönliche Vorsprache ist nach Terminvereinbarung möglich.