Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder der Erhalt eines geringfügigen Entgelts stehen der Ehrung nicht im Weg. Weitere Kriterien sind:
• Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben
• Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein
• Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen
Welche Dokumente bzw. Nachweise werden benötigt, um die Leistung zu beantragen/erhalten (z.B. Führungszeugnis, Bescheinigung Finanzamt etc.)?
Umfangreiche Daten über die pflegende sowie gepflegte Person.