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Pflegemedaille des Landes Hessen

Die Pflegemedaille des Landes Hessen ist eine vom Hessischen Ministerpräsidenten gestiftete Auszeichnung, mit der auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam gemacht wird. Sie wurde 2004 im Rahmen eines Festakts im Schloss Biebrich in Wiesbaden erstmals verliehen.
Das Land Hessen will damit Dank und Anerkennung für solch herausragendes Wirken ausdrücken und diese Art des Engagements stärken.

 

Weiter Infos finden Sie unter: Infos Pflegemedaille Hessen

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Kosten & Zahlungsweise

Diese Leistung ist nicht kostenpflichtig.

Voraussetzungen

Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Leistungen der Pflegeversicherung oder der Erhalt eines geringfügigen Entgelts stehen der Ehrung nicht im Weg. Weitere Kriterien sind:

• Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe haben
• Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein
• Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen

 

Welche Dokumente bzw. Nachweise werden benötigt, um die Leistung zu beantragen/erhalten (z.B. Führungszeugnis, Bescheinigung Finanzamt etc.)?

Umfangreiche Daten über die pflegende sowie gepflegte Person.

Rechtsgrundlagen

Der Erlass über die Stiftung der Pflegemedaille des Landes Hessen kann unter folgendem Link nachgelesen werden: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-PflMedErlHE2009rahmen

Zuständige Stellen

Pflegemedaille

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