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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Ausweispflicht - Befreiung

Die Personalausweisbehörde kann Personen von der Pflicht befreien, einen Ausweis zu haben.

- Eine Person hat einen Betreuer oder eine Betreuerin. Der Betreuer oder die Betreuerin ist nicht nur durch eine einstweilige Anordnung bestellt. Die Person ist handlungsunfähig oder einwilligungsunfähig. Eine bevollmächtigte Person mit einer beglaubigten Vollmacht vertritt die Person.

- Eine Person lebt wahrscheinlich für immer in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.

- Eine Person hat eine dauerhafte Behinderung. Die Person kann sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
 

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Requirements

  • Die Personalausweisbehörde kann Menschen von der Pflicht befreien, einen Ausweis zu haben.

    a) Menschen haben einen Betreuer oder eine Betreuerin. Der Betreuer oder die Betreuerin ist nicht nur durch eine vorläufige Anordnung bestellt. Menschen sind nicht handlungsfähig oder nicht einwilligungsfähig. Ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte mit einer beglaubigten Vollmacht vertritt die Menschen.
    b) Menschen leben wahrscheinlich für immer in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung.
    c) Menschen können sich wegen einer Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

 

  • Fragen Sie bei der Personalausweisbehörde Ihrer Gemeinde nach Informationen.

Authentication

  • No authentication

Further information

  • Das Stadtbüro von der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe ist zuständig.
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