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Arbeit, Steuern und Finanzen

Hundesteueranmeldung/Hundesteuerabmeldung

Die Person, die einen Hund hat, muss den Hund anmelden. Das muss innerhalb von zwei Wochen passieren. Das gilt, wenn die Person den Hund bekommt. Das gilt auch, wenn der Hund bei der Person geboren wird. Dann muss die Anmeldung passieren, wenn der Hund drei Monate alt ist. Die Anmeldung ist bei der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Die Person muss die Rasse, das Alter, die Farbe, das Geschlecht und die Herkunft des Hundes angeben. Die Anmeldung muss schriftlich sein. Das steht in § 10 Abs. 1 und 2 der Hundesteuersatzung.

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Requirements

Du musst in Bad Homburg wohnen, um einen Hund anzumelden.
Du kannst den Hund abmelden, wenn du umziehst und nicht mehr in Bad Homburg wohnst.

 

  • Für die Anmeldung: Kopie vom Impfpass. Darin steht die Rasse und das Geburtsdatum vom Hund. Für die Abmeldung: Umzugsmeldung von der neuen Gemeinde, Bescheinigung über die Einschläferung oder andere Nachweise, dass du keinen Hund mehr hast.

Authentication

  • No authentication

Officials

Hundesteuer

Contact

    Advisers

    Gundula Kramer
    Sachbearbeiterin
    Nicole Pauly
    Sachbearbeiterin
    Alexandra Burzynski
    Sachbearbeiterin
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