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Bürgerdienste, Aufenthalt und Standesamt

Meldebescheinigung (erweitert)

Wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind oder waren, stellt Ihnen das Stadtbüro als Meldebehörde auf Antrag eine Meldebescheinigung aus.

Die erweiterte Meldebescheinigung beinhaltet gemäß § 18 Abs. 2 i.Vm. § 3 Abs. 1 Bundesmeldegesetz neben den folgenden Daten

• Familienname

• Doktorgrad

• Vornamen

• Geburtsdatum

• derzeitige Anschrift der Hauptwohnung

• derzeitige Anschrift der Nebenwohnung (falls vorhanden)

noch weitere Daten wie

• frühere Namen

• Geburtsort

• Staatsangehörigkeit

• frühere Anschriften mit Ein- und Auszugsdaten    

Die Meldebescheinigung ist nicht zu verwechseln mit der Meldebestätigung, welche Sie im Stadtbüro im Rahmen des An- oder Ummeldevorgangs ausgehändigt bekommen.

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Costs and payment methods

·   10,00 €

·   0,00 € für Leistungsempfänger nach SGB II, SGB XII oder AsylblG

Die Gebühr kann mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

  • PayPal
  • Giropay direct
  • Visa
  • Mastercard

Requirements

·   Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

·   Für eine gebührenfreie Meldebescheinigung den entsprechenden Nachweis der zuständigen Behörde für Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylblG

·   Bescheinigungen für andere Personen können nur gegen Vorlage einer Vollmacht und Identitätsnachweis (Kopie ausreichend) der betreffenden Personen ausgehändigt werden.

Officials

Stadtbüro

Address
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Mailing address
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Opening hours

PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

Further information

Beantragung einer Meldebescheinigung über unseren Online-Service

·    Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie aktuell mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sein.

·    Zudem müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

·    Nach Abschluss der Online-Beantragung und des Zahlungsvorgangs sind Änderungen und eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

·    Die Meldebescheinigung wird am darauffolgenden Werktag ausgestellt und vom Postdienstleister innerhalb von vier Werktagen an die angegebene Anschrift zugestellt.

·    Sind Sie nicht mehr in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet, können Sie im Stadtbüro zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprechen oder eine dritte Person bevollmächtigen.

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