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Auto, Verkehr, Sicherheit und Ordnung

Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes - Antrag

Sie sind Bürger oder Bürgerin. Sie sind Geschäftsinhaber oder Firma. Sie wollen eine Straße nutzen. Sie wollen die Straße mehr nutzen als andere. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis. Dafür müssen Sie Gebühren zahlen.

Beispiele für besondere Nutzungen sind:

- Container
- Gerüste
- mobile Toiletten
- Lagerung von Baumaterial
- Kran, Hubsteiger
- Informationsstände
- Waren vor Geschäften auslegen
- Werbeständer vor Geschäften
- Außengastronomie (Tische und Stühle aufstellen)

Die Prüfung des Antrags ist positiv. Dann bekommen Sie eine Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt für eine bestimmte Zeit. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden. Die Erlaubnis hat Bedingungen.

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Costs and payment methods

  • Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe verlangt Gebühren für Sondernutzung. Die Gebühren stehen im Gebührenverzeichnis.
  • Die Stadt verlangt auch Verwaltungsgebühren. Die Gebühren sind zwischen € 51,- und € 386,-. Die Gebühren stehen in der Verwaltungskostenordnung von Hessen.
  • Man bezahlt die Gebühren mit einer Rechnung oder einem Kostenbescheid.

Requirements

  • Bitte legen Sie eine Skizze von der Lage bei. Sie betreiben ein Geschäft oder ein Restaurant. Wir brauchen eine Kopie von der Anmeldung von Ihrem Gewerbe.

Authentication

  • No authentication

Legal basis

  • § 16 Gesetz von Hessen über Straßen
  • § 17 Gesetz von Hessen über Straßen
  • § 8 Gesetz von Deutschland über Fernstraßen
  • Satzung von der Stadt Bad Homburg über besondere Nutzung
  • Ordnung von Verwaltungskosten für den Bereich von dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Officials

Sondernutzung

Contact

    Advisers

    Timo Henkes
    Sachbearbeitung
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