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Services vor Ort

Kircheneintritt/ Kirchenaustritt

Verfahrensablauf

Seit 01.03.2017 ist ausschließlich die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe für Personen, die ihren Kirchenaustritt erklären wollen und mit Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe gemeldet sind, zuständig. Die Zuständigkeit ist aufgrund einer gesetzlichen Änderung vom Amtsgericht auf die Stadtverwaltung übergegangen.

Bearbeitungszeit

Der Kirchenaustritt wird am Tag nach der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Austritt wirksam geworden ist. Bezüglich der steuerrechtlichen Auswirkungen verweisen wir auf das Informationsblatt der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main. www.oberfinanzdirektion-frankfurt.de

Terminbuchung

Costs and payment methods

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Die Gebühren können mit EC-Karte oder Kreditcarte (Visa- oder Mastercard) gezahlt werden.

  • Visa
  • Mastercard

Requirements

  • Hauptwohnsitz in Bad Homburg v. d. Höhe
  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Kirchenaustritt nur durch eine sorgeberechtigte Person erfolgen.
  • Ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist der Kirchenaustritt zusätzlich durch eine    sorgeberechtigte Person zu erklären.
  • Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann der Kirchenaustritt allein erklärt werden, sofern keine Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB besteht.
  • Für geschäftsunfähig Betreute muss die Erklärung von der Betreuerin / dem Betreuer mit Genehmigung des Betreuungs-     gerichts abgegeben werden.
  • Die Erklärung durch eine dritte Person mittels Vollmacht ist nicht zulässig.
  • Der Kirchenaustritt kann auch schriftlich erklärt werden. Die Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form (notariell oder beim Ortsgericht) beim Stadtbüro einzureichen. Das Wirksamkeitsdatum richtet sich nach dem Eingangsdatum des Stadtbüros.

 

Erforderliche Unterlagen

Bitte legen Sie Ihren aktuell gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

 

 

Weitere Informationen

Sie erhalten von uns eine Bescheinigung über den Austritt, welche sorgfältig aufzubewahren ist.

Wir übermitteln den Austritt elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können dann von dem örtlich zuständigen Finanzamt, aber auch von den Arbeitgebern eingesehen werden. 

Ebenso wird auch die Kirche bzw. Religionsgemeinschaft über den Austritt informiert.

Die Mitgliedschaft endet bereits mit Ablauf des Tages, an dem der Austritt erklärt wurde.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats.

Der Kirchenaustritt kann auch schriftlich erklärt werden. Die Erklärung ist in öffentlich beglaubigter Form (notariell oder beim Ortsgericht) beim Stadtbüro einzureichen. Das Wirksamkeitsdatum richtet sich nach dem Eingangsdatum des Stadtbüros.

Legal basis

Gesetz über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz)

Officials

Bürgerservice

Address
Rathausplatz 1
61348 Bad Homburg
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
Mailing address
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus
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