Eine Beglaubigung sagt, dass eine Kopie oder Abschrift genauso ist wie das Original.
Wir beglaubigen diese Dokumente:
· Zeugnisse
· Diplom-, Promotions- oder Approbationsurkunden
· Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass
· Führerscheine
· Haushaltsbescheinigungen für die Familienkasse
· Lebensbescheinigungen für Rentenkassen
· Rentenanträge
· Ausländische Personenstandsurkunden
Wir beglaubigen auch
· Unterschriften und Handzeichen
für eine Behörde oder andere öffentliche Stelle. Das steht in einer Rechtsvorschrift.
Inländische Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Die Standesämter machen eine Abschrift der Originalurkunde. Bitte gehen Sie zum Standesamt der Gemeinde oder Stadt, wo das Ereignis war. Das Ereignis kann eine Geburt, Heirat oder ein Tod sein.
Beglaubigungen von Dokumenten oder Unterschriften für Verträge und Erklärungen im Familien- und Erbrecht, Vereins- und Registersachen oder für Grundbuchangelegenheiten bekommen Sie beim Amtsgericht, Ortsgericht oder einem Notar.