Das Büro für Veranstaltungen ist im Bereich Sicherheit und Ordnung. Es ist die zentrale Stelle für die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen. Sie stellen einen Antrag. Dann stimmt das Büro alles mit den Behörden ab. Auch die Polizei in Bad Homburg wird informiert. So kann Ihre Veranstaltung gut ablaufen. Alle Regeln werden eingehalten.
Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen müssen angezeigt werden. Das steht im Hessischen Gaststättengesetz. Das gilt, wenn es Essen oder Getränke gibt. Auch Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste brauchen eine Genehmigung.
Diese Veranstaltungen müssen nicht angezeigt werden:
- Private Feiern wie Heiratsanträge, Hochzeiten und Geburtstage. Das gilt, wenn sie nicht in Parks oder auf Straßen in Bad Homburg sind.
- Veranstaltungen ohne Essen oder Getränke.
Detaillierte Informationen und Antragsverfahren
Es gibt viele Informationen zu den Veranstaltungen. Auch zum Ablauf des Antrags und der Genehmigung. Diese finden Sie in der Tabelle und den Dokumenten.
Digitale Antragsstellung über die Online-Services der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Die Behörden bieten ihre Dienste auch online an. Das steht im Onlinezugangsgesetz. Über den Link kommen Sie zum Antragsportal. Dort können Sie Ihre Veranstaltung online anzeigen. Sie laden die Dokumente als PDF hoch.
Bitte beachten Sie: Stellen Sie Ihre Anträge nur über das Antragsportal. Halten Sie die Fristen von vier, acht oder zwölf Wochen ein.
Kontakt und Beratung
Bei Fragen hilft Ihnen das Team vom Büro für Veranstaltungen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Genehmigung. Wir helfen Ihnen bei allen Schritten.