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Ordnungsamt

Das Ordnungsamt sorgt für Sicherheit und Ordnung. Es gibt viele Aufgaben. Diese Aufgaben helfen, dass die Menschen in Bad Homburg v. d. Höhe gut zusammenleben.

Das Ordnungsamt arbeitet mit anderen Behörden und der Polizei zusammen. So sorgt es für Sicherheit und Ordnung.

Das Ordnungsamt hat viele Aufgaben.

  • Wir überwachen, ob Menschen Gesetze einhalten. Wir überwachen, ob Menschen Vorschriften im öffentlichen Raum einhalten. Zum Beispiel bei Straßenmusik, Lagerfeuer, Grillen oder Plakatierung. Wir sind da, um Sicherheit zu gewährleisten.

  • Wir kontrollieren den Verkehr. Wir bestrafen Verkehrsverstöße. Wir überwachen Parkregeln. Wir sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr.

  • Das Büro für Veranstaltungen ist im Bereich Sicherheit und Ordnung. Es ist die zentrale Stelle für die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen. Sie stellen einen Antrag. Dann stimmt das Büro alles mit den Behörden ab. Auch die Polizei in Bad Homburg wird informiert. So kann Ihre Veranstaltung gut ablaufen. Alle Regeln werden eingehalten.

     


     

    Anzeigepflicht für öffentliche Veranstaltungen

    Alle öffentlichen Veranstaltungen müssen angezeigt werden. Das steht im Hessischen Gaststättengesetz. Das gilt, wenn es Essen oder Getränke gibt. Auch Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste brauchen eine Genehmigung.

    Diese Veranstaltungen müssen nicht angezeigt werden:

    • Private Feiern wie Heiratsanträge, Hochzeiten und Geburtstage. Das gilt, wenn sie nicht in Parks oder auf Straßen in Bad Homburg sind.
    • Veranstaltungen ohne Essen oder Getränke.

     


     

    Detaillierte Informationen und Antragsverfahren

    Es gibt viele Informationen zu den Veranstaltungen. Auch zum Ablauf des Antrags und der Genehmigung. Diese finden Sie in der Tabelle und den Dokumenten.

     


     

    Digitale Antragsstellung über die Online-Services der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

    Die Behörden bieten ihre Dienste auch online an. Das steht im Onlinezugangsgesetz. Über den Link kommen Sie zum Antragsportal. Dort können Sie Ihre Veranstaltung online anzeigen. Sie laden die Dokumente als PDF hoch.

     

    Bitte beachten Sie: Stellen Sie Ihre Anträge nur über das Antragsportal. Halten Sie die Fristen von vier, acht oder zwölf Wochen ein.

     


     

    Kontakt und Beratung

    Bei Fragen hilft Ihnen das Team vom Büro für Veranstaltungen. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Genehmigung. Wir helfen Ihnen bei allen Schritten.

    Veranstaltungskoordinationsbüro
    Unsere Anschrift
    Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
    Technisches Rathaus
    Bahnhofstraße 16-18
    61352 Bad Homburg v. d. Höhe
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    Unsere Öffnungszeiten

    PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN 

    Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

  • Die Stadt sorgt für saubere und sichere Straßen und Plätze. Die Stadt reinigt die Straßen. Die Stadt räumt im Winter den Schnee. Die Stadt bekämpft Glätte im Winter.

  • Wir bekämpfen illegale Müllablagerungen. Wir sorgen für Sauberkeit im öffentlichen Raum.

  • Wir entfernen Hindernisse auf Straßen. Zum Beispiel Bäume, die umgefallen sind. Oder verlorene Ladung. Wir arbeiten mit anderen zusammen. Zum Beispiel mit der Feuerwehr. Oder mit dem Betriebshof. So beseitigen wir Gefahren schnell.

  • Ein Schädlingsbefall – insbesondere durch Ratten – stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern kann auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe nehmen Ihre Hinweise auf Schädlingsbefall entgegen und verschaffen sich bei Bedarf ein Bild vor Ort.

    Wichtig:
    Bei einem Befall auf privatem Grund sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer gestzlich verpflichtet geeignete Bekämpfungsmaßnahmen eigenständig einzuleiten.

     


     

    Vorbeugung ist der beste Schutz

    Mit einfachen Maßnahmen können Sie aktiv zur Schädlingsvermeidung beitragen:

      • Halten Sie Müllplätze sauber und Mülltonnen stets geschlossen.
      • Lagern Sie gelbe Säcke und Hausmüll an für Ratten unzugänglichen Orten – stellen Sie diese erst am Abfuhrtag an die Straße.
      • Entsorgen Sie keine Speisereste über die Toilette.
      • Entfernen Sie regelmäßig Fallobst und kompostieren Sie ausschließlich Grünabfälle.
      • Vermeiden Sie dichte, bodenbedeckende Bepflanzung.
      • Lassen Sie keine Fressnäpfe für Haustiere im Freien stehen.
      • Achten Sie bei Freilandhaltung von Tieren auf Sauberkeit und entfernen Sie Futterreste nach jeder Fütterung.
      • Füttern Sie Vögel maßvoll und vermeiden Sie Futter auf dem Boden – entfernen Sie Futterreste regelmäßig.
      • Beachten Sie das Fütterungsverbot von Tieren in Park- und Grünanlagen sowie im öffentlichen Verkehrsraum.

     

    Merke:

    Kein Nahrungsangebot, kein Unterschlupf – Vermeidung von Ratten! 

     


     

    So erkennen Sie einen Rattenbefall

      • Sichtungen: Wiederholte Beobachtungen von Ratten an einem Ort.
      • Kotspuren: Frischer, glänzender Kot in typischer Form (spindel- oder bananenförmig).
      • Nagespuren: An Müll, Kabeln, Pflanzen oder Lebensmitteln.
      • Rattenlöcher: Etwa 5–10 cm Durchmesser, oft mit Erdaushub.
      • Schmierspuren: Dunkle Fettspuren entlang von Laufwegen.
      • Laufspuren: Abgestorbene Graswege zu Erdbauten.
      • Geruch: Ammoniakähnlicher Geruch in betroffenen Bereichen.


     

    Was tun bei einem Befall?

      • Melden Sie den Befall dem Ordnungsamt (Kontaktdaten siehe unten).
      • Private Grundstücke: Eigentümer sind laut § 1 Abs. 1 SchädlBekV zur Bekämpfung verpflichtet. Beauftragen Sie idealerweise einen geprüften Schädlingsbekämpfer.
      • Öffentliche Flächen: Die Stadt übernimmt über den Betriebshof die Bekämpfung auf Straßen, Plätzen, in Grünanlagen, Bachläufen und im Kanalnetz.

     

    Bei nicht erfolgter Bekämpfung kann eine Ordnungsverfügung erlassen werden, um die Durchführung der Maßnahmen - auch zwangsweise und auf Kosten der Verursachenden -  sicherzustellen.

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    Persönliche Beratung nur mit Termin

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montags-Freitags von 6:15 - 21:45 Uhr

     

    Außerhalb der Öffnungszeiten übernimmt die Polizei dringliche Aufgaben der Ordnungsbehörde.

    Telefon: 06172 - 1200