+++ Die in der ursprünglichen Meldung (07.08.2025) kommunizierten Bestimmungen wurden nochmal geändert. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
· Das Brillenverbot wird komplett, also auch für Sonnenbrillen, zurückgenommen
· UV-Shirts werden bis zum Handgelenk erlaubt (UV-Shorts oder Ganzkörperanzüge aber nicht)
· UV-Kopfschutz ist für Kleinkinder erlaubt, alternativ können Badekappen getragen werden
Das Seedammbad betont nochmals, dass die Regelungen nur für die Beckennutzung gelten.
Diese Regelungen gelten ab heute und werden dem Aufsichtspersonal mitgeteilt. Die Aushänge werden überarbeitet. +++
(08.08.2025)
Bad Homburg v. d. Höhe. Das Seedammbad hat seine Haus- und Badeordnung überarbeitet, um die Regelung zur Badebekleidung klarer und verbindlicher zu definieren. Hintergrund ist, dass die bisherige Formulierung „übliche Badebekleidung“ zuletzt zunehmend unterschiedlich ausgelegt wurde.
Zum Schutz der Hygiene, der Wasserqualität und der Sicherheit aller Badegäste gelten ab sofort folgende verbindliche Vorgaben für die Nutzung der Schwimmbecken:
Erlaubt sind:
• Badeanzüge und Bikinis
• Badehosen und kurze Badeshorts
• Knielange Radlerhosen
• Burkinis (maximal bis Ellenbogen und Knie)
• UV-Shirts (maximal bis Handgelenk)
• Kurzärmelige Neoprenanzüge
• Badehauben oder enganliegende Kopfbedeckungen
• UV-Kopfschutz für Kleinkinder
Die Bekleidung muss aus einlagigem Lycra oder Polyester bestehen. Baumwolle ist nicht erlaubt.
Nicht erlaubt sind:
• Straßenkleidung jeglicher Art
• Lange Shorts (über das Knie) oder Kleider
• Unterwäsche (auch nicht unter Badebekleidung)
• Burkinis mit langen Ärmeln oder langen Beinen
• Sonnenhüte, gewickelte Kopfbedeckungen, Turbane, Schirmmützen im Wasserbereich
Das Seedammbad bittet um Verständnis dafür, dass diese Regelungen ab sofort konsequent umgesetzt werden, um allen Badegästen ein angenehmes, sicheres und hygienisches Badeerlebnis zu ermöglichen.