Pressemeldungen
15.12.2021
Im Rathaus gilt die 3G-Regelung
Bad Homburg. Im Rathaus der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe gilt für den Publikumsverkehr ab sofort die 3G-Regelung. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können, ein aktuelles Testergebnis vorlegen müssen. Die Mitarbeitenden der Verwaltung werden die Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Vergabe von Terminen darauf hinzuweisen, dass ein persönliches Gespräch nur nach Vorlage eines Negativnachweises erfolgen kann.