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Neue Gebührenbescheide ab 10. Juli
Aktuelles – 08.07.2025

Neue Gebührenbescheide ab 10. Juli

Neue Abfall- und Straßenreinigungsgebühren treten zum 1. Juli 2025 in Kraft
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe verschickt ab dem 10. Juli 2025 neue Grundbesitzabgabenbescheide mit den angepassten Gebühren für Abfallentsorgung und – falls zutreffend – Straßenreinigung. Grundlage ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Mai 2025, mit dem eine Anpassung der Gebührensätze zum 1. Juli 2025 beschlossen wurde.

Die Gebührenanpassung wurde notwendig, da gemäß den Vorgaben des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine regelmäßige Überprüfung der Kostendeckung erfolgen muss. Die aktuelle Kalkulation ergab, dass eine Erhöhung der Gebühren zur Sicherstellung der Kostendeckung erforderlich ist. Dabei wurden ausschließlich die Tarife angepasst – die Berechnungsgrundlagen (z. B. Tonnengröße oder Straßenreinigungsfläche) bleiben unverändert. Die aktualisierten Bescheide enthalten daher eine neue Berechnung der Abfall- und, sofern zutreffend, der Straßenreinigungsgebühren. Die entsprechenden Gebührensatzungen sind auf der städtischen Webseite unter Stadtrecht | Bad Homburg v. d. Höhe einsehbar. Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis und ihre Kooperation im Rahmen der erforderlichen Gebührenanpassungen.

 

Hinweis zur Erreichbarkeit:

Durch den gleichzeitigen Versand einer großen Anzahl an Bescheiden ist mit einem erhöhten Telefonaufkommen zu rechnen. Daher wird empfohlen, Rückfragen per E-Mail an steuern@bad-homburg.de zu richten. Die Stadt bittet um bevorzugte Kontaktaufnahme per E-Mail:

 

·         Allgemeine Rückfragen zum Bescheid: steuern@bad-homburg.de

·         Fragen zur Abfallentsorgung oder Behältertausch: abfallentsorgung@bad-homburg.de

·         Fragen zur Straßenreinigung: betriebshof@bad-homburg.de