Bürger- und Vereinshäuser
Die Vereine in Bad Homburg nutzen die Bürger- und Vereinshäuser für ihre Übungsstunden, Treffen und Veranstaltungen. Wenn die Räume nicht durch Vereine belegt sind, können sie auch von Privatpersonen oder Firmen gebucht werden. Welche Häuser und Räume es gibt, sehen Sie auf den folgenden Seiten.
Corona Hinweis
Die bisher in Hessen geltende Corona-Schutzverordnung ist seit dem 02.04.2022 außer Kraft getreten. Damit sind die bisherigen Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, die FFP2-Maskenpflicht oder Kapazitätsgrenzen in weiten Teilen ausgelaufen. Das gilt auch für die städtischen Bürgerhäuser und Sportstätten.
Die Stadt appelliert an Veranstaltende, Teilnehmende und Besucherinnen und Besucher, die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, eigenverantwortlich und situationsangepasst zu berücksichtigen.
Aktuelle Informationen zu Corona in Bad Homburg
Zustimmung zur Benutzungs- und Gebührenordnung
Mit Antragstellung stimmen Sie der Benutzungs- und Gebührenordnung für Bürger- und Vereinshäuser der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe zu. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag an raumbuchungbad-homburgde. Für das Peter-Schall-Haus gelten gesonderte Regelungen. Hier finden Sie die entsprechenden Dokumente zum Herunterladen.
-
Anfrage
Sie wissen schon in welchem Haus Sie buchen möchten, haben aber noch Fragen?