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Behörde für Ausländer

Aktuelle Informationen für Menschen aus der Ukraine, die geflüchtet sind.

Geflüchtete aus der Ukraine haben eine Aufenthaltserlaubnis. Sie sind vor dem Krieg geflohen. Sie haben in Deutschland Schutz bekommen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt bis zum 4. März 2026. Das hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat entschieden. Die Geflüchteten müssen keinen Antrag stellen. Sie müssen nicht zur Ausländerbehörde gehen.

Hier gibt es Informationen auf Ukrainisch.

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<Mitarbeitende von der Ausländerbehörde>
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