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Online Zugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz ist ein Gesetz von Deutschland. Es wurde am 29. August 2017 beschlossen. Das Gesetz will die Verwaltung digital und modern machen. Das Gesetz gilt für den Bund und die Länder. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen die Verwaltung online nutzen können. Das macht den Kontakt mit Behörden einfacher. Die Stadt Bad Homburg erfüllt die Anforderungen von dem Gesetz. Sie hält sich an die Zeitvorgaben.

Der Bereich E-Government der Stadt Bad Homburg kümmert sich um das Onlinezugangsgesetz. Die Stadt hat alle Leistungen in Kategorien eingeteilt. Diese Kategorien gehören zum Onlinezugangsgesetz. Viele Leistungen sind online. Manche Leistungen sind noch nicht online. Das liegt an Gesetzen oder Technik. Zum Beispiel kann man den Personalausweis nicht online beantragen. Diese Leistungen kann man vor Ort nutzen. Auf der Website gibt es den Bereich „Online Services“. Dort sieht man die digitalen Leistungen. Manche Leistungen gibt es nur für kurze Zeit. Zum Beispiel die Anmeldung für den Weihnachtsmarkt oder die Ferienkarte. Diese Leistungen gibt es nicht das ganze Jahr.  

 

Das ist Michelle. Michelle liegt am Strand. Sie genießt ihren Urlaub am Meer. Es gibt eine Palme und Sonne. Vielleicht hat sie noch einen Cocktail in der Hand. Plötzlich denkt sie an ihre Gewerbeanmeldung. Sie hat sie vergessen. Jetzt ist sie im Urlaub. Sie kann nicht zum Gewerbeamt gehen.

Zum Glück hat Michelle eine Idee. Sie nimmt ihr Handy. Sie macht die Gewerbeanmeldung online. Über den SigningBroker kann sie sich sicher einloggen. Sie kann sich authentifizieren. Der SigningBroker ermöglicht ein LogIn-Verfahren bei ihrer Bank. Das passiert, wenn sie den Antrag öffnet. Durch die Anmeldung im Online-Banking ist sie authentifiziert. Sie kann die Online-Services auf unserer Website nutzen.

Im Gewerbeamt in Bad Homburg sitzt ein Herr vor dem Rechner. Auf dem Schreibtisch steht eine Tasse. Auf der Tasse steht "Boss". Er schaut zufrieden. Er bestätigt die Anmeldung von Michelle.

Michelle ist wieder in Deutschland. Sie steht vor ihrer Betriebsstätte. In der Hand hat sie die Bestätigung der Gewerbeanmeldung. Im Hintergrund sieht man ein modernes Gebäude.

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