Man muss langsam fahren. Man muss den Anweisungen von den Aufsichtspersonen folgen. Die Regeln von der StVO gelten auch.
Im Parkhaus ist verboten:
1. Man darf nicht mit Fahrrädern, Mofas, Motorrädern, Inlineskates, Skateboards und ähnlichen Geräten fahren oder sie abstellen.
2. Personen ohne Auto und ohne gültigen Parkausweis dürfen nicht bleiben.
3. Man darf nicht rauchen oder Feuer benutzen.
4. Man darf keine Reparaturen oder Pflegearbeiten am Auto machen.
5. Man darf die Nachbarn nicht mit Abgasen und Geräuschen stören. Der Motor darf nicht lange laufen. Man darf nicht hupen.
6. Man darf das Auto nicht betanken. Man darf nur Elektro- oder Hybridfahrzeuge an den E-Ladesäulen laden.
7. Man darf keine Gegenstände oder Abfall abstellen oder lagern. Das gilt besonders für Betriebsstoffe und feuergefährliche Gegenstände sowie leere Betriebsstoffbehälter.
8. Man darf nicht länger in der Parkeinrichtung oder im abgestellten Fahrzeug bleiben als für das Abstellen und Abholen nötig ist.
9. Man darf kein Fahrzeug mit kaputtem Tank, Ölbehälter, Kühlwasserbehälter, Klimaanlagenbehälter oder Vergaser abstellen. Auch andere Schäden, die die Parkeinrichtung gefährden, sind nicht erlaubt.
10. Man darf keine Fahrzeuge abstellen, die nicht von der Behörde zugelassen sind.
11. Man darf Fahrzeuge nur innerhalb der Stellplatzmarkierungen abstellen. Man darf nicht im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf reservierten Parkplätzen oder auf schraffierten Flächen parken.
12. Man darf die Schranke nicht von Hand öffnen. Man darf nicht unberechtigt durch die Schranken fahren, indem man dicht hinter einem anderen Fahrzeug fährt. Wir zeigen jede Öffnung von Hand und jede Tandemfahrt an (§§ 142, 303 StGB).