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Regeln für das Abstellen von Autos

(Stand 01/2017)

  • Wenn Sie den Einstellungsschein annehmen oder auf den Parkplatz oder in die Garage fahren, schließen Sie einen Mietvertrag ab. Der Mietvertrag ist für einen Stellplatz für ein Auto. Der Vertrag beinhaltet keine Bewachung oder Verwahrung. Sie benutzen den Parkplatz auf eigene Gefahr.

  • Der Preis für das Parken steht auf einer Liste. Der Mieter muss nach dem Bezahlen schnell gehen. Er muss zu seinem Auto gehen. Dann muss er das Parkhaus verlassen. Wenn der Mieter länger bleibt, muss er mehr bezahlen. Der Mieter kann das Auto nur abholen, wenn das Parkhaus geöffnet ist. Das Auto darf höchstens vier Wochen im Parkhaus stehen. Wenn es keine andere Vereinbarung gibt. Nach vier Wochen kann der Vermieter das Auto wegbringen. Der Mieter muss dann bezahlen. Der Vermieter muss den Mieter vorher informieren. Oder der Wert des Autos ist nicht höher als die Miete.

    Der Vermieter bekommt Geld, wenn das Auto nicht entfernt wird. Der Vermieter schreibt dem Mieter oder dem Besitzer des Autos einen Brief. Der Vermieter droht, das Auto zu entfernen. Der Mieter muss den Mietpreis für einen Tag zahlen, wenn der Parkschein oder die Ausfahrkarte verloren geht. Der Mieter kann beweisen, dass er kürzer geparkt hat. Der Vermieter kann beweisen, dass das Auto länger geparkt war. Wenn jemand die Garage oder den Parkplatz falsch benutzt, muss er die Kosten und eine Gebühr zahlen. Die Gebühr ist so hoch wie der aktuelle Tagessatz. Wenn Geldwertkarten oder Dauerparkkarten aus Kunststoff verloren gehen oder kaputt sind, muss man fünf Euro pro Karte zahlen. Man darf den Parkplatz nicht weitergeben oder untervermieten. Der Vermieter muss schriftlich zustimmen.

  • Der Vermieter muss für Schäden zahlen. Diese Schäden müssen von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten grob fahrlässig oder absichtlich verursacht worden sein. Der Vermieter muss nicht zahlen, wenn er nur leicht unvorsichtig war. Der Mieter muss Schäden an seinem Auto sofort melden. Er muss das tun, bevor er die Parkeinrichtung verlässt. Er soll das Personal des Vermieters über die markierten Sprech- oder Notrufanlagen am Kassenautomaten oder an der Ausfahrteinrichtung informieren. Das gilt nicht, wenn das nicht möglich ist. Zum Beispiel, wenn niemand über die Sprech- oder Notrufanlage erreichbar ist. Dann muss der Mieter den Schaden innerhalb von drei Tagen schriftlich melden. Andere Schäden am Auto muss der Mieter innerhalb von sieben Tagen in Textform melden. Das kann per E-Mail, Fax oder SMS sein. Wenn der Mieter den Schaden nicht rechtzeitig meldet, hat er keine Ansprüche mehr. Wenn der Mieter Schadensersatz vom Vermieter will, muss er beweisen, dass der Vermieter seine Pflichten verletzt hat. Der Vermieter muss bei leichter Unvorsichtigkeit nur bis zu einem bestimmten Betrag zahlen. Dieser Betrag ist für Sach- und Vermögensschäden auf 100.000,00 Euro begrenzt.

    Der Vermieter haftet nicht. Das gilt bei Schäden. Das gilt, wenn der Einstellnachweis verloren geht. Das gilt, wenn der Mieter die Einstellbedingungen nicht beachtet. Das gilt besonders bei Verstößen gegen Verkehrsregeln und Vorschriften von Behörden. Der Vermieter haftet nicht bei Schäden durch höhere Gewalt. Der Vermieter haftet nicht bei Schäden durch das Wetter. Der Vermieter haftet nicht bei Schäden durch Streik. Der Vermieter haftet nicht bei Schäden durch Unruhen. Der Vermieter haftet nicht bei Schäden durch Plünderungen. Der Vermieter haftet nicht bei Schäden durch Anordnungen von Behörden. Der Vermieter haftet nicht bei Schäden durch Dritte. Das gilt zum Beispiel bei Diebstahl von Inhalt und Ladung. Das gilt auch bei Beschädigung des Autos.

    Wir machen nicht mit bei einer alternativen Streitbeilegung. Das gilt bei einer Verbraucherschlichtungsstelle.

  • Der Mieter muss für Schäden zahlen. Er selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen haben die Schäden gemacht. Der Vermieter oder andere Personen haben die Schäden bekommen. Der Mieter muss auch für Schmutz zahlen. Der Schmutz ist durch falsches Verhalten entstanden. Das Verhalten ist nicht normal für die Parkeinrichtung. Dazu gehört auch, wenn der Mieter Müll in der Parkeinrichtung ablegt.

    Die Hausordnung ist wichtig für das Verhalten auf dem Parkplatzgrundstück und in der Parkfläche. Auch die öffentlichen Vorschriften sind wichtig.

  • Der Vermieter hat Rechte wegen der Forderungen von dem Mietvertrag. Der Vermieter darf das Auto von dem Mieter behalten. Der Mieter muss die Forderungen bezahlen. Der Vermieter darf das Auto verkaufen. Der Vermieter muss das zwei Wochen vorher sagen.

  • Man muss langsam fahren. Man muss den Anweisungen von den Aufsichtspersonen folgen. Die Regeln von der StVO gelten auch.

    Im Parkhaus ist verboten:
     

    1. Man darf nicht mit Fahrrädern, Mofas, Motorrädern, Inlineskates, Skateboards und ähnlichen Geräten fahren oder sie abstellen.

    2. Personen ohne Auto und ohne gültigen Parkausweis dürfen nicht bleiben.

    3. Man darf nicht rauchen oder Feuer benutzen.

    4. Man darf keine Reparaturen oder Pflegearbeiten am Auto machen.

    5. Man darf die Nachbarn nicht mit Abgasen und Geräuschen stören. Der Motor darf nicht lange laufen. Man darf nicht hupen.

    6. Man darf das Auto nicht betanken. Man darf nur Elektro- oder Hybridfahrzeuge an den E-Ladesäulen laden.

    7. Man darf keine Gegenstände oder Abfall abstellen oder lagern. Das gilt besonders für Betriebsstoffe und feuergefährliche Gegenstände sowie leere Betriebsstoffbehälter.

     

    8. Man darf nicht länger in der Parkeinrichtung oder im abgestellten Fahrzeug bleiben als für das Abstellen und Abholen nötig ist.

    9. Man darf kein Fahrzeug mit kaputtem Tank, Ölbehälter, Kühlwasserbehälter, Klimaanlagenbehälter oder Vergaser abstellen. Auch andere Schäden, die die Parkeinrichtung gefährden, sind nicht erlaubt.

    10. Man darf keine Fahrzeuge abstellen, die nicht von der Behörde zugelassen sind.

    11. Man darf Fahrzeuge nur innerhalb der Stellplatzmarkierungen abstellen. Man darf nicht im Fahrbahnbereich, auf zwei Stellplätzen, vor Notausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf reservierten Parkplätzen oder auf schraffierten Flächen parken.

    12. Man darf die Schranke nicht von Hand öffnen. Man darf nicht unberechtigt durch die Schranken fahren, indem man dicht hinter einem anderen Fahrzeug fährt. Wir zeigen jede Öffnung von Hand und jede Tandemfahrt an (§§ 142, 303 StGB).

  • Der Mieter parkt sein Auto nicht richtig. Das Auto steht nicht auf dem markierten Parkplatz. Oder das Auto hat keine Erlaubnis. Dann darf der Vermieter das Auto wegfahren oder abschleppen. Der Mieter muss dafür bezahlen.

    Es gibt eine dringende Gefahr. Dann darf der Vermieter das Auto vom Parkplatz entfernen.

     

    Kur- und Kongreß-GmbH
    Abteilung Parken und Sicherheit
    61348 Bad Homburg vor der Höhe
    Telefon: 06172 178-36 00
    service@bad-homburg-parken.de

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