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Stadt plant Erweiterung des Gewerbegebiets am Massenheimer Weg
Aktuelles – 01.12.2025

Stadt plant Erweiterung des Gewerbegebiets am Massenheimer Weg

Erweiterungsmöglichkeiten für Gewerbe schaffen
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#badhomburg

Bad Homburg v. d. Höhe. Die Stadt Bad Homburg treibt die Weiterentwicklung des Gewerbestandorts voran und sieht zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Gewerbegebiet Massenheimer Weg“ vor. Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen für kleine und mittelständische Unternehmen durch eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets sowie die Sicherung neuer Sportflächen. Eine Abstimmung über die Pläne erfolgt noch in der Stadtverordnetenversammlung.

 

Mit der geplanten Erweiterung sollen insbesondere Bad Homburger Handwerks-, Gewerbe- und Mittelstandsbetriebe Entwicklungsmöglichkeiten am Standort erhalten, um ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken. Auch Neuansiedlungen aus diesen Bereichen sollen möglich sein. Büro- oder Einzelhandelsnutzungen werden im Entwurf ausdrücklich ausgeschlossen, um eine klare gewerbliche Nutzung sicherzustellen.

 

„Wir wollen unseren lokalen Unternehmen Raum geben, sich weiterzuentwickeln – und zwar dort, wo Arbeitsplätze und Strukturen bestehen. Die Bindung zum Standort soll dadurch gestärkt werden und die Wertschöpfung in Bad Homburg erhalten bleiben“, betont Oberbürgermeister Alexander Hetjes.

 

Ergänzung durch Sportanlagen

Parallel zur Gewerbeentwicklung sieht der Bebauungsplan die planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Sportflächen im Umfeld der Albin-Göring-Halle vor. Damit reagiert die Stadt auf den wachsenden Bedarf an Sport- und Trainingsstätten, wie er auch im entstehenden Sportentwicklungsplan 2035 festgestellt wird.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung wurden alle Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden in einer umfangreichen Abwägung berücksichtigt. Der jetzt vorliegende Bebauungsplanentwurf soll im nächsten Schritt gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich ausgelegt werden. Die Veröffentlichung der Unterlagen findet voraussichtlich vom 20. Januar bis 20. Februar 2026 statt.

 

Ausgleichs- und Klimaschutzmaßnahmen

Der Entwurf integriert zahlreiche Vorgaben aus dem städtischen Klimaschutz- und Wassermanagementkonzept, darunter Vorgaben zu Dach- und Fassadenbegrünung, Niederschlagswasserrückhaltung sowie brachwasserorientierter Infrastruktur. Auch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen wie die bereits angelegte Streuobstwiese östlich von Ober-Erlenbach sind Bestandteil des Planverfahrens.