Bad Homburg v. d. Höhe. Wer sein selbstgenutztes Wohneigentum barrierefrei umbauen möchte, kann auch in diesem Jahr von einer Förderung des Landes Hessen profitieren. Das Förderprogramm unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen oder Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern.
„Barrierefreier Wohnraum ermöglicht Menschen, möglichst lange selbstständig in ihrem vertrauten Zuhause zu leben. Mit den Landeszuschüssen können notwendige Umbaumaßnahmen finanziell spürbar entlastet werden. Wir empfehlen allen Interessierten, sich frühzeitig beraten zu lassen und die Fördermöglichkeiten zu nutzen“, sagt Sozialdezernent Tobias Ottaviani.
Das Land Hessen übernimmt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 15.000 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden Bestandswohnungen, die von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst oder von Angehörigen genutzt werden. Voraussetzung ist, dass im Haushalt eine Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einem Pflegegrad ab Stufe 2 lebt.
Für einzelne Maßnahmen gelten folgende Höchstbeträge:
• Badumbau: bis zu 5.500 Euro
• Küchenumbau: bis zu 5.500 Euro
• Treppenlift oder Aufzug: bis zu 6.500 Euro
Für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit – beispielsweise den Bau von Rampen, die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Verbreiterung von Türen oder den Einbau visueller Hilfen für hörbehinderte Menschen – können Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro gewährt werden.
Nicht gefördert werden Maßnahmen mit Gesamtausgaben unter 1.500 Euro.
Anträge auf Gewährung eines Kostenzuschusses können beim Wohnungsamt der Stadt Bad Homburg gestellt werden. Eine Liste der Wohnungsbauförderungsstellen sowie die Antragsformulare finden sich auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter www.wibank.de.
Interessierte werden gebeten, sich vor Beginn der Umbaumaßnahmen mit dem Wohnungsamt der Stadt Bad Homburg in Verbindung zu setzen, Telefon (06172) 100-5092.