Zusammenfassung
Überblick nach oben
I Bestandserfassung und Bewertung nach oben
Im Rahmen des Aufgabenbereichs I (Bestand, Bewertung und Konfliktanalyse) werden sechs Schutzgüter - Klima/Luft, Wasser, Boden/Geotope, Arten, Biotope/Lebensräume, Landschaft - sowie Freiflächen im Stadtgebiet anhand vorliegender oder neu erhobener Daten erfasst und bewertet und in jeweils separaten Karten dargestellt. Dabei orientiert sich die Bewertung an den Zielen des § 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Alle Schutzgüter wurden hinsichtlich jeder der drei folgenden Zieldimensionen des Gesetzes bewertet:
1. Natürliches und kulturelles Erbe
2. Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts/materiell-physische Funktionen
3. Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft einschließlich landschaftsgebundener Erholung
II Leitbilder und Ziele nach oben
Auf der Basis der Bewertung der einzelnen Schutzgüter und Räume wurde ein integriertes Ziel- und Maßnahmenkonzept entwickelt. Parallel dazu wurde ein Leitbild für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet, das schematisch die langfristigen landschaftsplanerischen Perspektiven Bad Homburgs aufzeigt („Perspektiven der Landschafts- und Freiraumentwicklung“).
Analog zu den Bestandssteckbriefen wurden für die 20 Landschaftsräume sowie für die in 26 Stadtstrukturtypen zusammengefassten Stadträume Leitbilder in Form eines zukünftigen Soll-Zustands entwickelt.
Das Zielkonzept unterscheidet drei Kategorien:
Zielkategorie I:
Flächen, deren Ausprägung bereits den Zielen entsprechen und die erhalten und gesichert werden müssen
Zielkategorie II:
Bedeutsame Flächen und Räume mit Entwicklungspotential
Zielkategorie III:
Weitere Flächen für die allgemeine Grundanforderungen umgesetzt werden sollen
Für Bad Homburg sind die Grünzüge entlang der Bachläufe von herausragender Bedeutung. Sie erfüllen für Bad Homburg mehrere wichtige Funktionen, sie sind Erholungs- und Biotopverbund und auch Leitbahn für Kaltluft und Regionalwinde.
Neben der Entwicklung des Erholungsverbunds sollen auch die Ziele des Biotop- und Artenschutzes (z. B. durch ökologisch vielfältige Vegetationsstrukturen) sowie der Erhalt der klimatischen Funktionen (v. a. Luftleitbahnen für thermisch bedingte Kaltluft, Durchlüftungsflächen für Regionalwind), z. B. durch Freihaltung von weiterer Bebauung, berücksichtigt werden.
Nicht nur die Grünzüge sind für die Freiraumqualität Bad Homburgs relevant, auch für die Freiräume im Siedlungskontext werden auf der Grundlage der Stadtstrukturtypenkartierung spezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele formuliert. Siehe dazu Stadträume und Stadtstrukturtypen.
Für den Außenbereich werden ebenfalls räumlich differenzierte Ziele vorgeschlagen: naturnahe Fließgewässerentwicklung, Erhaltung von Grünland und wo möglich und sinnvoll (weitere) extensive Bewirtschaftung der Wiesen. Die Ackerlandschaften auf den fruchtbaren Böden rund um Ober-Eschbach und Ober-Erlenbach sollen erhalten bleiben und durch Strukturelemente wie Hecken, Einzelbäume oder Streuobst ergänzt werden. Diese Maßnahmen dienen dem Artenschutz und fördern die Biodiversität.
Auch Förderung der Erholungsqualität der Landschaft ist von großer Bedeutung. Neben der naturräumlichen und biotopbezogenen Ausstattung spielen dabei auch kulturhistorische Elemente und Flächen (z. B. Ausflugsziele, Baudenkmale wie die Saalburg oder der Limes) sowie geeignete Verbindungsrouten (insbesondere die Regionalparkroute) eine große Rolle.
In den an die Bäche angrenzenden Freiflächen sind der Erhalt und die Entwicklung der Freiraumfunktionen (z. B. durch qualitätsvolle Gestaltung und sachgerechte Pflege) das wichtigste Ziel. Im Sinne eines Erholungsverbundes ist dabei die Verbindung vorhandener Freiflächen wichtig (z. B. durch Zugänglichkeit sowie Durchgängigkeit bei Kleingärten, Sportanlagen und Friedhöfen, Schaffung neuer attraktiver Wegeverbindungen, Aufwertung vorhandener Verbindungen durch Straßenbegleitgrün, Fassadenbegrünung, Verkehrsberuhigung etc.). Die Ortsrandbereiche sind dabei als Übergang zwischen Siedlung und Landschaft besonders bedeutsam.
III Instrumente zur Umsetzung nach oben
Zur Vorbereitung der Umsetzung all dieser Ziele und Maßnahmen wurden drei themenbezogene Plankarten erstellt.
Für den Themenbereich kommunale Bauleitplanung werden in einem Puffer von 500 Metern um den Siedlungsrand aus Sicht der Belange „Natur und Landschaft“ Empfehlungen für die bauliche Flächeninanspruchnahme gegeben. Dabei wird zwischen drei abgestuften Kategorien unterschieden, die das jeweils vorhandene Konfliktpotential widerspiegeln.
In der Umsetzungskarte für die Naturschutzverwaltung werden nach Einschätzung der Gutachter gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder nach § 13 Abs. 1 HAGBNatSchG (Hessisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG) sowie die Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie dargestellt. Des Weiteren werden Vorschläge für Ausweisungskulissen für vier geschützte Landschaftsbestandteile aufgezeigt. Soweit Daten vorlagen, wird das Vorkommen von streng geschützten Tierarten dargestellt, für deren Erhalt die Stadt eine besondere Verantwortung trägt.
Schließlich richtet sich eine weitere Karte an die Kommune selbst, und zwar jenseits des Instrumentariums der Bauleitplanung. Hier wurden Flächen herausgearbeitet, auf denen eine gezielte freiraum- bzw. landschaftsplanerische Entwicklung besonders sinnvoll ist.
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