Kinderbetreuung
Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen:
Seit dem 6. Juli 2020 befinden sich, auf Grund behördlicher Erlaubnis, die Einrichtungen zur Kinderbetreuung und Tagespflege in der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Neben den Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV-2-Pandemie gibt es darüber hinaus noch einige Einschränkungen. Rechtsgrundlage sind die Verordnungen des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona- Virus in Form der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus (Stand: 02.11.2020).
Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe hat für die städtischen Kitas einen Leitfaden ausgearbeitet, welcher sich auf die Ausführungen des Landes Hessen und dem Gesundheitsamt Bad Homburg stützt.
Ziel aller Maßnahmen ist es, den Betrieb der Einrichtungen so lange wie möglich in dem zeitlich gewohnten Umfang aufrecht zu erhalten. Um dies zu gewährleisten ist es unumgänglich, dass wir die festgelegten Verhaltensregeln gegenseitig einhalten und alle Rücksicht aufeinander nehmen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund von Personalengpässen zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen kann. Insbesondere, wenn die Maßnahmen aufgrund des Infektionsgeschehens wieder verschärft werden müssen und ein Personalwechsel innerhalb der Gruppen zu vermeiden ist.
Gebühren
Allgemeine Informationen über Bad Homburger Kitas
Informationen für Erzieher/innen
Richtlinien für die Aufnahme in städtische Einrichtungen
Für die Aufnahme Ihres Kindes gelten bei den städtischen Einrichtungen von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Richtlinien. Darunter fällt auch die Ganztagesbetreuung. Unter Umständen müssen Sie dafür Ihre Berufstätigkeit nachweisen und das unten stehende Formular ausfüllen.
Für die Aufnahmekriterien nichtstädtischer Einrichtungen müssen Sie sich an den jeweiligen Träger wenden.
Die städtischen Richtlinien
- Download: Hier können Sie die städtischen Richtlinien herunterladen (PDF-Datei, 684,92 KB)
- Download: Formular zur Bestätigung der Berufstätigkeit zum Herunterladen (PDF-Datei, 39,46 KB)
- Download: Kitasatzung (PDF-Datei, 92,91 KB)
- Download: Kita-Satzung Elternbeteiligung (PDF-Datei, 29,73 KB)
- Download: Kita-Gebührensatzung der Stadt Bad Homburg (PDF-Datei, 60,32 KB)
- Download: Die Qualitätsstandards der Stadt Bad Homburg (PDF-Datei, 7,87 MB)
- Download: Die Beschwerdebroschüre (PDF-Datei, 2,03 MB)
- Download: Tipps und Hinweise für ein gesundes Miteinander (PDF-Datei, 1,4 MB)
Kinderkrippe
In einer Kinderkrippe kann Ihr Kind ab dem vollendeten 6. Lebensmonat aufgenommen werden. Die Kinderkrippen arbeiten mit unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen. Die Seiten der einzelnen Einrichtungen bieten Ihnen einen Überblick.
Kindergarten
Schulkindbetreuung
Altersübergreifende Betreuung
Kindertagespflege
Das Angebot der Tageseinrichtungen wird gemäß § 29 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) durch die Kindertagespflege erweitert.
Diese dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes während des Tages durch eine geeignete Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen.
Bei der Betreuung Ihres Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater können viele Dinge individuell geregelt werden. Die Betreuung ist für alle Altersstufen möglich.
Die Tageseinrichtung sowie die Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und fördern die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben. Zur Erfüllung dieser Aufgabe und zur Sicherung eines kontinuierlichen Bildungs- und Erziehungsprozesses arbeiten die pädagogischen Fachkräfte mit den Erziehungsberechtigten und den anderen an der Bildung und Erziehung beteiligten Institutionen und Tagespflegepersonen partnerschaftlich zusammen.
Online freie Kinderbetreuungsplätze anfragen
Bezahlung
Fragen zur Zahlung Ihrer Kindertagesstättengebühren in städtischen Einrichtungen können Sie an die Stadtkasse richten.
Eltern mit geringem Einkommen können von der Stadt unterstützt werden.
Bitte wenden Sie sich an Kinderbetreuungbad-homburgde oder an die Telefonnummer 06172 – 100 5058 oder 06172 – 100 5043.
Übernahme Kinderbetreuungskosten
Wir sind für Sie da!
Falls Sie Fragen zum Rechtsanspruch und zur Kinderbetreuung in der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe haben oder Hilfe beim Registrierungs- und Voranmeldeprozess in unserem Online-Portal LITTLE BIRD benötigen, können Sie gerne ohne Voranmeldung zu unseren Sprechzeiten kommen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
und
Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Telefonisch können Sie uns unter:
06172 – 100 5052, 06172 – 100 5058 oder 06172 – 100 5043
erreichen.
Oder Sie senden eine E-Mail mit Ihrer Anfrage an:
Zudem besteht die Möglichkeit einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.