Hinweis: Sie müssen in Bad Homburg v. d. Höhe wohnen, um den Online-Service "Verpflichtungserklärung" zu nutzen.
Sie können einem ausländischen Gast helfen, nach Deutschland zu kommen. Sie verpflichten sich, für den Lebensunterhalt des Gastes zu sorgen.
Menschen aus Ländern außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz brauchen ein Visum oder einen Aufenthaltstitel für Deutschland. Sie müssen zeigen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bezahlen können.
Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht zur EU, nicht zum EWR und nicht zur Schweiz gehören.
Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen, können Sie sich verpflichten, die Kosten für ihren Lebensunterhalt zu übernehmen. Dazu gehören Essen, Wohnung, Kleidung und Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Sie müssen auch die Kosten für eine mögliche Rückreise ins Heimatland übernehmen. Sie müssen Ihre eigene finanzielle Lage beschreiben und zeigen, dass Sie zahlen können.
Die Verpflichtungserklärung hilft Menschen aus Drittstaaten, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zu erfüllen.
Natürliche oder juristische Personen, wie Unternehmen oder karitative Verbände, können eine Verpflichtungserklärung abgeben.