Du wohnst in Bad Homburg v. d. Höhe. Das Jugendamt von Bad Homburg v. d. Höhe ist für dich zuständig. Du wohnst im Hochtaunuskreis. Der Kreisausschuss vom Hochtaunuskreis ist für dich zuständig.
Du machst einen Online-Antrag. Du musst zusätzlich eine schriftliche Bestätigung unterschreiben. Du schickst die Bestätigung an die Unterhaltsvorschussstelle. Dann zählt der Online-Antrag als Antrag. Du kannst den schriftlichen Antrag persönlich abgeben. Du bringst die Unterlagen zur Unterhaltsvorschussstelle von Bad Homburg v. d. Höhe. Du machst einen Termin mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten stehen unten.
Du hast Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn
• dein Kind jünger als 18 Jahre ist,
• dein Kind in Deutschland wohnt,
• du ledig, verwitwet oder geschieden bist oder getrennt von deinem Ehepartner lebst und
• der andere Elternteil keinen oder wenig Unterhalt zahlt oder dein Kind Waisenbezüge bekommt.
Dein Kind ist zwischen 12 und 17 Jahre alt. Dein Kind braucht keine SGB II-Leistungen. Der Unterhaltsvorschuss verhindert die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II. Du verdienst mindestens 600 Euro brutto im Monat.
Der andere Elternteil zahlt Unterhalt. Der Unterhalt wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Das gilt auch für Waisenbezüge. Dein Kind geht nicht mehr zur Schule. Einkommen aus Vermögen und Arbeit wird abgezogen. Das gilt auch für Ausbildungsvergütung.
• Geburtsurkunde vom Kind
• Pass, Personalausweis
• Aufenthaltstitel, wenn vorhanden
• Titel in der ersten vollstreckbaren Ausfertigung
• Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung
• Nachweise über Arbeitseinkommen, Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide
• Schreiben vom Anwalt, wenn vorhanden
• Scheidungsurteil und Niederschrift aus der Verhandlung, wenn vorhanden
• ab 12 Jahren: SGB II-Bescheid vom Jobcenter oder Gehaltsabrechnungen
• ab 15 Jahren: Schulbescheinigung oder Einkommensnachweise, Ausbildungsvertrag vom Kind
Du machst einen Online-Antrag. Du musst zusätzlich eine schriftliche Bestätigung unterschreiben. Du schickst die Bestätigung an die Unterhaltsvorschussstelle. Dann zählt der Online-Antrag als Antrag. Du kannst den schriftlichen Antrag persönlich abgeben. Du bringst die Unterlagen zur Unterhaltsvorschussstelle von Bad Homburg v. d. Höhe. Du machst einen Termin mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten stehen unten.