Skip to main content Skip to footer
Soziales und Wohnen

Unterhaltsvorschuss - Neuantrag / Weiterbewilligungsantrag

Ihr Kind bekommt keinen Unterhalt. Der andere Elternteil zahlt nicht. Oder der andere Elternteil kann nicht zahlen. Dann hilft die Unterhaltsvorschussstelle. Die Unterhaltsvorschussstelle zahlt Geld. Der Staat bekommt die Ansprüche von Ihrem Kind. Der Staat holt sich das Geld vom anderen Elternteil zurück. Der Staat klagt das Geld ein.

zum Online-Service

Costs and payment methods

Diese Leistung ist kostenlos.

Requirements

Du wohnst in Bad Homburg v. d. Höhe. Das Jugendamt von Bad Homburg v. d. Höhe ist für dich zuständig. Du wohnst im Hochtaunuskreis. Der Kreisausschuss vom Hochtaunuskreis ist für dich zuständig.

Du machst einen Online-Antrag. Du musst zusätzlich eine schriftliche Bestätigung unterschreiben. Du schickst die Bestätigung an die Unterhaltsvorschussstelle. Dann zählt der Online-Antrag als Antrag. Du kannst den schriftlichen Antrag persönlich abgeben. Du bringst die Unterlagen zur Unterhaltsvorschussstelle von Bad Homburg v. d. Höhe. Du machst einen Termin mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten stehen unten.

Du hast Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn

• dein Kind jünger als 18 Jahre ist,
• dein Kind in Deutschland wohnt,
• du ledig, verwitwet oder geschieden bist oder getrennt von deinem Ehepartner lebst und
• der andere Elternteil keinen oder wenig Unterhalt zahlt oder dein Kind Waisenbezüge bekommt.

Dein Kind ist zwischen 12 und 17 Jahre alt. Dein Kind braucht keine SGB II-Leistungen. Der Unterhaltsvorschuss verhindert die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II. Du verdienst mindestens 600 Euro brutto im Monat.


Der andere Elternteil zahlt Unterhalt. Der Unterhalt wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Das gilt auch für Waisenbezüge. Dein Kind geht nicht mehr zur Schule. Einkommen aus Vermögen und Arbeit wird abgezogen. Das gilt auch für Ausbildungsvergütung.

 

• Geburtsurkunde vom Kind

• Pass, Personalausweis

• Aufenthaltstitel, wenn vorhanden

• Titel in der ersten vollstreckbaren Ausfertigung

• Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung

• Nachweise über Arbeitseinkommen, Unterhaltszahlungen, Rentenbescheide

• Schreiben vom Anwalt, wenn vorhanden

• Scheidungsurteil und Niederschrift aus der Verhandlung, wenn vorhanden

• ab 12 Jahren: SGB II-Bescheid vom Jobcenter oder Gehaltsabrechnungen

• ab 15 Jahren: Schulbescheinigung oder Einkommensnachweise, Ausbildungsvertrag vom Kind

 

Du machst einen Online-Antrag. Du musst zusätzlich eine schriftliche Bestätigung unterschreiben. Du schickst die Bestätigung an die Unterhaltsvorschussstelle. Dann zählt der Online-Antrag als Antrag. Du kannst den schriftlichen Antrag persönlich abgeben. Du bringst die Unterlagen zur Unterhaltsvorschussstelle von Bad Homburg v. d. Höhe. Du machst einen Termin mit einer Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter. Die Kontaktdaten stehen unten.

Authentication

  • No authentication

Officials

Unterhalt Vorschuss

Contact

    Advisers

    Tanja Veit
    Sachbearbeiterin
    Antragsbearbeitung
    Katharina Lang
    Sachbearbeiterin
    Buchstabe A - E
    Claudia Eichler
    Sachbearbeiterin
    Buchstabe F - Ki
    Tim Salzer
    Sachbearbeiter
    Buchstabe Kj - Q
    Yeliz Dirksen
    Sachbearbeiterin
    Buchstabe R-Z

    Further information

    Der Unterhalt wird normalerweise mit dem Kindergeld verrechnet. Das Kindergeld ist für das erste und zweite Kind. Der Unterhalt ist der Mindestunterhalt von dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Der Unterhaltsvorschuss ist 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre.
    Der Unterhaltsvorschuss ist 299 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahre.
    Der Unterhaltsvorschuss ist 394 Euro für Kinder von 12 bis 17 Jahre.

    zum Online-Service