Du musst volljährig sein. Du musst geschäftsfähig sein. Du musst die Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen. Das steht im Gesetz von Gaststätten.
Du brauchst ein Führungszeugnis. Das ist eine Auskunft von Behörden.
Du brauchst einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Das ist eine Auskunft von Behörden.
Du brauchst einen Auszug aus dem Handelsregister. Das gilt nur für juristische Personen.
Du brauchst eine Bescheinigung in Steuersachen. Die Bescheinigung kommt vom Finanzamt.
Du brauchst eine Bescheinigung vom Amtsgericht. Die Bescheinigung kommt aus dem Schuldnerverzeichnis.
Du brauchst eine Bescheinigung vom Amtsgericht. Die Bescheinigung kommt vom Insolvenzgericht.
Du brauchst eine Bescheinigung und ein Nachweisheft. Die Bescheinigung ist über die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung kommt vom Gesundheitsamt.
Hinweis: Du musst das Gaststättengewerbe anzeigen. Du musst das spätestens sechs Wochen vor Beginn machen. Das steht im Gesetz von Gaststätten. Wenn du das nicht machst, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Du kannst eine Geldbuße bekommen. Die Geldbuße kann viel Geld kosten.