Skip to main content Skip to footer
Arbeit, Steuern und Finanzen

Gaststättengewerbe Anmeldung

Du brauchst bestimmte Unterlagen, wenn du ein Gaststättengewerbe mit Alkohol eröffnen willst. Das gilt für Einzelpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen.

Du musst den Ausschank von Alkohol spätestens 6 Wochen vor Beginn bei der Behörde melden. Du musst die Art des Betriebs und ob es Außengastronomie gibt, angeben.

Wenn die Überprüfung zeigt, dass du zuverlässig bist, kannst du schon vor Ablauf der Frist anfangen. Du bekommst auf Wunsch eine amtliche Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung.

Du musst der Anzeige folgende Unterlagen beifügen. Sie dürfen nicht älter als drei Monate sein.

1. Du brauchst eine Gewerbeanzeige. Du kannst sie bei uns bekommen. Du kannst sie mit Hilfe eines Sachbearbeiters elektronisch bearbeiten oder über unseren Online-Service ausfüllen und schicken. Du kannst die notwendigen Unterlagen hochladen und mitschicken.

2. Du brauchst ein Führungszeugnis. Du musst es bei der Meldebehörde beantragen, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. In Bad Homburg machst du das im Stadtbüro. Du musst den Nachweis der Antragstellung bei der Gewerbeanzeige vorlegen.

3. Du brauchst einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Du beantragst ihn bei der Meldebehörde, wo du deinen Hauptwohnsitz hast. Du musst den Nachweis der Antragstellung bei der Gewerbeanzeige vorlegen. Bei juristischen Personen auch von der juristischen Person.

4. Du brauchst einen Handelsregisterauszug. Du legst ihn nur vor, wenn du keine natürliche Person bist.

5. Du brauchst eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt. Du beantragst sie bei dem Finanzamt, das für deinen Wohnsitz zuständig ist. Du legst sie als natürliche und juristische Person vor.

6. Du brauchst eine Bescheinigung vom zentralen Schuldnerverzeichnis. Du bekommst sie beim Amtsgericht Hünfeld. Sie zeigt, ob du in den letzten 3 Jahren einen Eintrag in der Schuldnerkartei hattest. Du kannst sie online beantragen. Du legst sie nur als natürliche Person vor.

7. Du brauchst eine Bescheinigung vom Insolvenzgericht. Sie zeigt, dass du in den letzten 3 Jahren kein Insolvenzverfahren hattest. Du legst sie als natürliche und juristische Person vor.

zum Online-Service

Costs and payment methods

Du musst eine Anzeige machen, wenn du Alkohol ausschenkst. Das kostet viel Geld. Du bekommst eine Bescheinigung. Die Bescheinigung kostet wenig Geld. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit kostet viel Geld. Die Kosten hängen von der Zeit ab.

Requirements

Du musst volljährig sein. Du musst geschäftsfähig sein. Du musst die Zuverlässigkeitsüberprüfung bestehen. Das steht im Gesetz von Gaststätten.

 

Du brauchst ein Führungszeugnis. Das ist eine Auskunft von Behörden.

Du brauchst einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Das ist eine Auskunft von Behörden.

Du brauchst einen Auszug aus dem Handelsregister. Das gilt nur für juristische Personen.

Du brauchst eine Bescheinigung in Steuersachen. Die Bescheinigung kommt vom Finanzamt.

Du brauchst eine Bescheinigung vom Amtsgericht. Die Bescheinigung kommt aus dem Schuldnerverzeichnis.

Du brauchst eine Bescheinigung vom Amtsgericht. Die Bescheinigung kommt vom Insolvenzgericht.

Du brauchst eine Bescheinigung und ein Nachweisheft. Die Bescheinigung ist über die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Bescheinigung kommt vom Gesundheitsamt.

 

Hinweis: Du musst das Gaststättengewerbe anzeigen. Du musst das spätestens sechs Wochen vor Beginn machen. Das steht im Gesetz von Gaststätten. Wenn du das nicht machst, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Du kannst eine Geldbuße bekommen. Die Geldbuße kann viel Geld kosten.

Authentication

  • No authentication

Legal basis

Gesetz von Hessen über Gaststätten

Officials

Gewerbe

Contact

    Advisers

    zum Online-Service