Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Im Jahr 2000 machte das Parlament der Europäischen Union ein neues Gesetz. Das Gesetz heißt EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG. Man sagt auch WRRL. Die WRRL will, dass das Wasser in der Europäischen Union gut ist. Das Wasser soll bis Ende 2015 gut sein. In besonderen Fällen bis 2027.
Für die Gewässer in Hessen gibt es seit Ende Dezember 2009 einen Plan. Der Plan sagt, was man tun muss, damit das Wasser gut wird. In Bad Homburg gibt es ein Gutachten. Das Gutachten heißt „Realisierungspotentiale der strukturellen Maßnahmenvorschläge an den Gewässerstrecken und Wanderhindernissen der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe“. Der Plan sagt, was man an den Flüssen in Bad Homburg machen kann. Man hat geprüft, ob die Vorschläge möglich sind. Man hat geschaut, ob die Vorschläge die Umweltziele erreichen. Am Ende hat man gesagt, was man an den Bächen in Homburg machen soll. Die Stadt Bad Homburg spricht mit den Behörden. Die Stadt macht die Vorschläge nach und nach. Das Land Hessen hilft dabei.
Die Städte müssen die WRRL umsetzen. Die Europäische Union schaut, ob die Maßnahmen wirken. Das Land Hessen fragt die Städte regelmäßig, was sie gemacht haben.