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Bad Homburger Baumschutzsatzung

Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Baumschutzsatzung von Bad Homburg.

Welche Bäume sind geschützt?

Die Baumschutzsatzung schützt viele Nadelbäume. Die Nadelbäume haben einen dicken Stamm. Die Baumschutzsatzung schützt viele Laubbäume. Die Laubbäume haben einen dicken Stamm. Die Stämme sind in 1 Meter Höhe über dem Boden gemessen. Obstbäume sind nicht geschützt. Walnüsse und Esskastanien sind geschützt. Bäume in Gärtnereien sind nicht geschützt. Bäume in Baumschulen sind nicht geschützt. Bäume in öffentlichen Grünanlagen sind nicht geschützt. Bäume auf Friedhöfen sind nicht geschützt. Bäume in Wäldern sind nicht geschützt. Naturdenkmale sind nicht geschützt. Bäume in Parkanlagen sind nicht geschützt. Bäume in Gartenanlagen sind nicht geschützt.

Sie möchten einen geschützten Baum fällen?

Sie wollen einen geschützten Baum fällen. Sie müssen vorher einen Antrag bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe stellen. Sie müssen den Antrag zweimal mit einem Lageplan einreichen. Der Lageplan zeigt die Bäume. Wie wird geprüft? Die Stadt prüft den Antrag. Die Stadt macht eine Luftbildanalyse. Die Stadt macht eine Ortsbesichtigung. Danach entscheidet die Stadt über den Antrag. Der Antragsteller bekommt einen schriftlichen Bescheid.

Was kostet der Bescheid?

Der Bescheid kostet Geld. Der Bescheid mit Erlaubnis kostet viel Geld für einen Baum. Für jeden weiteren Baum kostet es etwas mehr. Der Bescheid ohne Erlaubnis kostet weniger als der Bescheid mit Erlaubnis.

Was passiert, wenn jemand einen geschützten Baum ohne Erlaubnis fällt?

Wenn jemand gegen die Baumschutzregeln verstößt, kann er eine Geldstrafe bekommen. Dazu gehört das Fällen von geschützten Bäumen ohne Erlaubnis. Muss man auch für Schnittmaßnahmen eine Erlaubnis haben? Ja, man muss eine Erlaubnis haben. Das gilt für das Schneiden von geschützten Bäumen. Dazu gehören Stutzungen und Kappungen. Diese Maßnahmen sind wie das Fällen von Bäumen.

Muss Ersatz gepflanzt werden?

Wenn Sie eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes bekommen, müssen Sie Ersatz schaffen. Sie müssen für einen gefällten Baum einen neuen Baum pflanzen. Es ist gut, wenn Sie schon mit dem Antrag einen Vorschlag für den Ersatz machen.

Bäume und Bauvorhaben:

Sie sollen den Antrag für das Fällen von Bäumen zusammen mit dem Bauantrag abgeben.

Kontaktieren Sie uns bitte.
Torsten Pelzner
Leitung Umwelt- und Naturschutz (UNB)
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 16-18
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Unsere Anschrift
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Stadtverwaltung
61343 Bad Homburg v.d.Höhe