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Ökokonto

Das Ökokonto der Stadt verwaltet Maßnahmen. Diese Maßnahmen gleichen ökologische Eingriffe aus. Diese Maßnahmen ersetzen ökologische Eingriffe.

Bei jedem Bebauungsplan muss man auf die Natur achten. Man muss auch auf die Landschaft achten. Wenn man baut, kann das die Natur verändern. Dann muss man etwas für die Natur tun. Das steht im Bundesnaturschutzgesetz. Seit 1998 gibt es eine Änderung im Baugesetzbuch. Man kann schon vorher etwas für die Natur tun. Man kann das dann später einem Bau zuordnen.

Die Stadt hat ein Ökokonto. Auf dem Ökokonto sind Flächen. Diese Flächen sind für den Naturschutz wichtig. Die Flächen sind in einem Pool. Die Flächen sind für den Ausgleich von Bauprojekten. Die Stadt hat schon Maßnahmen für den Ausgleich gemacht. Diese Maßnahmen sind auf dem Ökokonto. Die Stadt kann die Maßnahmen bei Bedarf nutzen. So wird die Planung von Bauprojekten einfacher und schneller.

Die Stadt nutzt ein Geoinformationssystem. Das System heißt GeoAs-Ökokonto. Mit dem System verwaltet die Stadt die Flächen. Die Stadt weiß immer, welche Flächen schon genutzt sind. Die Stadt weiß auch, welche Flächen noch frei sind. Die Stadt weiß, wo sie noch etwas tun muss. Die Stadt schreibt die Maßnahmen auf das Ökokonto. Die Stadt bucht die Maßnahmen für den Ausgleich ab. Die Stadt kann die Kosten nach dem Baugesetzbuch zurückbekommen.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die Stadt wählt Flächen aus dem Kompensationsflächen-Pool aus. Die Stadt führt die vorgeschlagenen Maßnahmen durch. Ein Beispiel ist die Neuanlage einer Streuobstwiese. Die Stadt muss die Grundstücke kaufen. Oder die Stadt muss vertragliche Regelungen zur Nutzung treffen. Die Stadt sorgt für die Pflege der Flächen. Die Maßnahme wird als „Guthaben“ auf das Ökokonto „eingezahlt“.

Ein Bebauungsplan kann eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme erfordern. Dann kann die Stadt auf das Guthaben zurückgreifen.

Die ökologisch aufgewertete Fläche wird einem Eingriff zugeordnet. Ein Beispiel ist ein neues Baugrundstück. Die Fläche wird dann vom Ökokonto „abgebucht“.

Die Gemeinde hat Vorleistungen erbracht. Die Kosten dafür kann die Stadt einfordern. Die Grundlage ist die Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe. Der Vorhabenträger muss zahlen. Ein Beispiel für einen Vorhabenträger ist ein Bauherr.

Das „Ökokonto“ ist eine Bevorratung von Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind für den Ausgleich in der Bauleitplanung.