Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Stadt wählt Flächen aus dem Kompensationsflächen-Pool aus. Die Stadt führt die vorgeschlagenen Maßnahmen durch. Ein Beispiel ist die Neuanlage einer Streuobstwiese. Die Stadt muss die Grundstücke kaufen. Oder die Stadt muss vertragliche Regelungen zur Nutzung treffen. Die Stadt sorgt für die Pflege der Flächen. Die Maßnahme wird als „Guthaben“ auf das Ökokonto „eingezahlt“.
Ein Bebauungsplan kann eine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme erfordern. Dann kann die Stadt auf das Guthaben zurückgreifen.
Die ökologisch aufgewertete Fläche wird einem Eingriff zugeordnet. Ein Beispiel ist ein neues Baugrundstück. Die Fläche wird dann vom Ökokonto „abgebucht“.
Die Gemeinde hat Vorleistungen erbracht. Die Kosten dafür kann die Stadt einfordern. Die Grundlage ist die Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe. Der Vorhabenträger muss zahlen. Ein Beispiel für einen Vorhabenträger ist ein Bauherr.
Das „Ökokonto“ ist eine Bevorratung von Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind für den Ausgleich in der Bauleitplanung.