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Altlastenkataster - Informationen

Die Hessische Landesverwaltung sammelt Daten. Diese Daten sind in einem zentralen Informationssystem. Das System heißt Altflächendatei. Die Daten sind über alte Betriebsflächen und stillgelegte Deponien. Auch andere Bodenverunreinigungen sind erfasst.

Flächen mit Hinweisen auf Verunreinigungen sind verdächtig. Diese Flächen nennt man Verdachtsflächen. Ist der Schaden groß, muss man die Fläche sanieren. Dann nennt man die Fläche Altlast oder schädliche Bodenveränderung.

Will man ein Grundstück kaufen, umnutzen oder neu bebauen, sollte man Informationen einholen. Diese Informationen sind über Schadstoffbelastungen. Man findet sie in der Altflächendatei.

Die Daten der Altflächendatei sind Umweltinformationen. Das steht im Hessischen Umweltinformationsgesetz. Man hat ein Recht auf Einsicht und Auskunft. Der Zugang ist begrenzt. Das steht in den Paragraphen 7 und 8 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes.

Altflächendatei: https://www.hlnug.de/themen/altlasten/altflaechendatei

Wichtige Papiere für Informationen über Altlasten

Bitte schreiben Sie bei Ihrer Anfrage diese Informationen über den Ort des Grundstücks in Bad Homburg v. d. Höhe:

Stadtteil oder Ortsteil oder Gemarkung

Straße und Hausnummer.

Für den Datenabgleich auch:

Gemarkung, Flur und Flurstücksbezeichnung

Auch gut ist:

Lageplan (Teil einer Karte mit Markierung der Fläche)

Gebühren

Informationen kosten normalerweise Geld. Die Kosten hängen vom Aufwand ab. Bitte geben Sie die Adresse für die Rechnung an.

Rechtsgrundlagen

• Es gibt ein Gesetz. Das Gesetz schützt den Boden. Das Gesetz heißt Bundes-Bodenschutzgesetz. Das Gesetz schützt vor schädlichen Veränderungen. Das Gesetz hilft bei der Sanierung von Altlasten. http://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/

• Es gibt ein Gesetz in Hessen. Das Gesetz heißt Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz. Das Gesetz führt das Bundes-Bodenschutzgesetz aus. Das Gesetz hilft bei der Sanierung von Altlasten.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AltLast_BodSchGHErahmen

• Es gibt eine Verordnung. Die Verordnung heißt Altflächendatei-Verordnung.

 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-AltFlDatVHErahmen

Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt an das

Regierungspräsidium Darmstadt,

Servicestelle Altlastenauskünfte

Standort Wiesbaden

Telefon

+49 611 3309 2601

E-Mail

grundwasser.boden-wi@rpda.hessen.de

Fax

+49 611 3309 2444

Postanschrift
Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 a + b
65205 Wiesbaden