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Arbeit, Steuern und Finanzen

Wanderlager – Veranstaltung

Ein Wanderlager ist ein Ort, wo jemand außerhalb seiner Firma Waren verkauft oder Bestellungen für Waren oder Leistungen annimmt.

Der Veranstalter muss das Wanderlager vier Wochen vorher bei der zuständigen Behörde anmelden.

Das gilt, wenn das Wanderlager öffentlich angekündigt wird und die Teilnehmer mit dem Veranstalter reisen.

Wenn das Wanderlager im Ausland ist, muss die Anmeldung bei der Behörde am Ort der Firma des Veranstalters erfolgen.

Die Anmeldung muss enthalten:

1. Ort, Datum und Uhrzeit des Wanderlagers,
2. Name des Veranstalters und der Person, die die Waren oder Leistungen verkauft, mit Adresse und bei Firmen die Rechtsform und Vertreter,
3. Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
4. Handelsregister, Vereinsregister oder Genossenschaftsregister und die Nummer,
5. Text und Form der öffentlichen Ankündigung und
6. Name eines Vertreters, der das Wanderlager vor Ort leitet.

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Kosten & Zahlungsweise

  • viel Geld
  • Sie zahlen mit einer Rechnung

Voraussetzungen

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt.
  • Du kannst Geschäfte machen.
  • Natürliche Personen brauchen den Personalausweis.
  • Juristische Personen brauchen den Handelsregisterauszug, die Bescheinigung von der Gewerbeanmeldung und den Personalausweis von den gesetzlichen Vertretern.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung / § 56a Lager von Wanderhändlern

Zuständige Stellen

Gewerbe

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

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