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Arbeit, Steuern und Finanzen

Spielhalle – Erlaubnis

Sie wollen eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben. Das Unternehmen hat Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Oder das Unternehmen veranstaltet andere Spiele. Sie brauchen eine Erlaubnis.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Gebühr ist für die Verwaltungskosten von dem Ministerium des Innern und für Sport. Die Gebühr kann viel Geld kosten.

Wenn Sie eine Ablehnung bekommen, zahlen Sie die halbe Gebühr.

Voraussetzungen

Du musst einen Antrag stellen, um eine Erlaubnis für eine Spielhalle zu bekommen. Du brauchst dafür bestimmte Nachweise. Du musst diese Nachweise zusammen mit dem Antrag einreichen.

 

  • Ein einfacher Antrag auf Erlaubnis für die Spielhalle
  • Informationen aus dem Gewerbezentralregister
  • Ein Auszug aus dem Handelsregister von dem Land, wo der Hauptsitz der Firma ist
  • Vielleicht eine Übersetzung vom Handelsregisterauszug
  • Informationen aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Eine Bescheinigung über Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • Ein Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag und eine Zeichnung vom Grundriss der Räume, die gewerblich genutzt werden
  • Eine Erlaubnis, um Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung)
  • Eine Bestätigung, dass der Ort für das Spielgerät geeignet ist (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung)
  • Ein Sozialkonzept und Schulungsnachweise (nach § 4 Abs. 1 HSpielhG). Mehr Informationen dazu findest du auf der Internetseite der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Gesetz von Hessen für Spielhallen
§ 33 c Regelung für Gewerbe Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Ordnung für Verwaltungskosten im Bereich von dem Ministerium des Innern und für Sport

Weitere Informationen

Eine Person möchte eine Spielhalle betreiben. Sie braucht dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis ist im Hessischen Spielhallengesetz. Die Person stellt einen Antrag. Der Antrag geht an die Ordnungsbehörde. Die Ordnungsbehörde ist in der Gemeinde oder Stadt. Die Spielhalle soll dort sein. Die Person legt Nachweise vor. Die Ordnungsbehörde entscheidet über die Erlaubnis. Die Erlaubnis kann Bedingungen haben. Die Erlaubnis gilt höchstens 15 Jahre.

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