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Arbeit, Steuern und Finanzen

Gewerberegisterauskunft

Beantragung von einer Auskunft aus dem Gewerberegister
Das Gewerberegister ist eine Liste von den örtlichen Gewerbebetrieben. Die einfache Auskunft hat drei Grunddaten: Name oder Firma, Adresse und Tätigkeit von dem Gewerbetreibenden. Man bekommt die Auskunft, wenn man danach fragt. Es gibt keine weiteren Prüfungen.
Nichtöffentliche Stellen, wie Privatpersonen, können mehr Daten bekommen. Dazu gehören private Wohnadresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende von der Tätigkeit. Man bekommt die Daten, wenn man ein rechtliches Interesse zeigt (§ 14 Abs. 8 GewO). Man muss erklären, warum man die Daten braucht, zum Beispiel die Wohnadresse. Man muss auch passende Dokumente zeigen, wie einen Kaufvertrag oder eine Mahnung.

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Kosten & Zahlungsweise

Die Bearbeitung von dem Gewerbeverfahren kostet viel Geld.
Wenn der Außendienst nachforschen muss, kostet es viel Zeit.

Voraussetzungen

Private Personen können mehr Informationen bekommen. Dazu gehören die private Adresse, das Geburtsdatum und der Beginn der Tätigkeit. Manchmal auch das Ende der Tätigkeit. Das geht nur, wenn die Person ein rechtliches Interesse zeigt. Das steht im Gesetz. Die Person muss erklären, warum sie die Informationen braucht. Sie muss auch Dokumente zeigen. Zum Beispiel einen Kaufvertrag oder eine Mahnung.

Die Person braucht einen gültigen Ausweis oder Reisepass. Dazu eine Meldebescheinigung. Nicht-EU-Bürger brauchen den Nationalpass und den Aufenthaltstitel.

Für mehr Informationen braucht man weitere Dokumente. Zum Beispiel Kaufverträge oder Mahnungen. Diese zeigen das rechtliche Interesse.

Authentifizierung

  • Keine Authentifizierung

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung
Ordnung von Kosten für Verwaltung

Zuständige Stellen

Gewerberegisterauskunft

Kontakt

    Mitarbeiter/innen

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