Der Online-Service "Beantragung eines Führungszeugnisses" leitet Sie zum Bundesamt für Justiz weiter. Sie können ein Führungszeugnis auch bei der Meldebehörde vor Ort beantragen. Wenn Sie den Online-Weg wählen, ist die Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe nicht zuständig für die Bearbeitung und Fragen.
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Das Führungszeugnis enthält Informationen über eine Person aus dem Zentralregister. Dazu gehören zum Beispiel Verurteilungen durch ein Gericht, Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Behörden und Gerichten, Vermerke über Schuldunfähigkeit und Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe.
Nicht alle Eintragungen aus dem Zentralregister kommen in das Führungszeugnis. Die Art des Führungszeugnisses bestimmt die Inhalte.
Es gibt zwei Arten:
Für private Zwecke (Beleg-Art N):
Das Führungszeugnis wird Ihnen per Post nach Hause geschickt.
Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O):
Das Führungszeugnis wird direkt an die angegebene Behörde geschickt.
Bitte geben Sie die Adresse der Behörde und den Zweck an. Sie können verlangen, dass das Führungszeugnis zuerst an ein Amtsgericht geschickt wird, damit Sie es einsehen können.
Beide Arten können als erweitertes Führungszeugnis beantragt werden, wenn es gesetzlich vorgesehen ist oder für die Prüfung der Eignung nach § 72a des Sozialgesetzbuches, für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder für eine Tätigkeit, die Kontakt zu Minderjährigen ermöglicht, benötigt wird.
Wenn Sie in Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats haben, können Sie ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. Ihr Herkunftsland wird um Informationen aus dem Strafregister gebeten. Diese Informationen werden vollständig und in der Originalsprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe ist das Stadtbüro zuständig.
Seit dem 1. September 2014 können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz über ein Online-Portal beantragt werden.