Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, aber die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island oder Liechtenstein) besitzt, hat mit der eID-Karte die Möglichkeit, seine Identität im Internet nachzuweisen und damit behördliche sowie geschäftliche Angelegenheiten online zu erledigen.
Die eID-Karte kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.
Das Ausweisdokument kann vorab ungültig werden, wenn
· die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt wurde
· weitere persönliche Daten nicht (mehr) zutreffen
· der RFID-Chip beschädigt ist
Die sichtbaren Daten auf der eID-Karte umfassen:
· Dokumentennummer
· Vor- und Familienname sowie ggf. Doktortitel
· Tag und Ort der Geburt
· Ablaufdatum
· Ausstellende Behörde
· Zugangsnummer (CAN)
Auf dem RFID-Chip sind zudem folgende Daten gespeichert:
· Geburtsname
· ggf. Ordens- oder Künstlername
· Geschlecht
· Staatsangehörigkeit
· aktuelle Meldeadresse (Hauptwohnsitz)
· Ausstellungsdatum (Beginn der Gültigkeit)