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Das Amt von Schöffen und Jugendschöffen

Schöffinnen und Schöffen sind Bürger. Sie helfen bei der Rechtsprechung. Sie machen das Verfahren verständlich. Sie bringen die Meinung der Menschen in das Urteil ein. Sie sind keine ausgebildeten Richter. Sie nutzen ihre Berufs- und Lebenserfahrung. Sie stärken das Vertrauen in die Justiz. Sie fördern rechtstreues Verhalten. Die Strafjustiz bleibt wichtig für die Menschen.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter. Sie entscheiden bei der Hauptverhandlung mit. Sie folgen nur dem Gesetz. Sie entscheiden über Schuld oder Unschuld. Sie tragen Verantwortung für Freispruch oder Verurteilung. Für eine Verurteilung braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Ohne die Stimmen der Schöffinnen und Schöffen gibt es keine Verurteilung.

Das Schöffenamt kann jede Deutsche und jeder Deutsche bekommen. Dafür muss man:

  • im Jahr der Schöffenwahl 25 Jahre alt oder älter sein
  • jünger als 70 Jahre sein
  • gesund sein
  • in Bad Homburg wohnen, wenn man in die Vorschlagsliste kommt
  • öffentliche Ämter ausüben können
  • nicht zu mehr als sechs Monaten Gefängnis verurteilt sein. Es darf auch kein Verfahren laufen, das den Verlust der Fähigkeit zur Ausübung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
  • Jugendschöffinnen und Jugendschöffen müssen gut mit Jugendlichen umgehen können. Sie sollen Erfahrung in der Jugenderziehung haben.

Ihre Bewerbung kommt auf die Liste für Schöffen oder Jugendschöffen. Die Listen bestehen aus freiwilligen Meldungen oder die Personen werden zufällig aus dem Melderegister des Bezirks ausgewählt. Die Stadtverordnetenversammlung oder der Jugendhilfeausschuss beschließt die Listen. Danach liegen die Listen öffentlich aus. So können Menschen Einsprüche gegen Personen auf den Listen machen. Die Listen sollen mindestens doppelt so viele Vorschläge haben, wie das Amtsgericht braucht.

Die Aufnahme in die Listen heißt nicht, dass die Bewerberinnen und Bewerber Schöffen werden.

Nach der Einspruchszeit geht die Liste an das Amtsgericht. Dort wählt ein Ausschuss die Schöffen. Eine Richterin oder ein Richter leitet den Ausschuss. Der Ausschuss wählt mit einer Zweidrittelmehrheit. Er wählt die Hauptschöffen und Ersatzschöffen. Die ausgewählten Personen bekommen Informationen vom Gericht. Auch die nicht ausgewählten Personen bekommen Informationen vom Gericht.

Verantwortlich für Schöffinnen und Schöffen

Stadt Bad Homburg

Abteilung Recht und Versicherungen

Frau Rögler-Rumscheidt oder Frau Suarez

Technisches Rathaus

Bahnhofstraße 16 bis 18

61352 Bad Homburg vor der Höhe

E-Mail: Frauke.Roegler-Rumscheidt@bad-homburg.de

 

Verantwortlich für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen

Stadt Bad Homburg

Abteilung Kinder- und Jugendförderung

Frau Gröschl

Rathausplatz 1

61348 Bad Homburg vor der Höhe

E-Mail: marina.groeschl@bad-homburg.de