Grundstücksentwässerung
Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe kümmert sich um das Abwasser. Das steht im Hessischen Wassergesetz. Die Stadtentwässerung ist eine Behörde. Sie überwacht und genehmigt Grundstücksentwässerungsanlagen. Man braucht eine Genehmigung von der Stadt. Das gilt für den Bau, die Änderung oder den Rückbau von Abwasseranlagen. Das betrifft besonders Hausanschlüsse.
Schwerpunkte
Wichtige Themen bei der Grundstücksentwässerung sind: Gebäude vor Rückstau aus der Kanalisation schützen. Regenwasser richtig nutzen. Grundleitungen und Hausanschlüsse sanieren. Das sind die Zuleitungskanäle. Wir legen auch fest, was industrielle Abwasseranlagen dürfen. Diese leiten nicht häusliches Abwasser in die Kanalisation. Bestimmte Dinge dürfen nicht in die Abwasseranlage. Das ist wichtig für die Sicherheit. Es schützt auch die Umwelt.
Regenwassernutzung
Regenwasser von Dächern kann man nutzen. Zum Beispiel zum Wäschewaschen, für die Toilette, zum Putzen oder für den Garten. So spart der Grundstückseigentümer Geld. Er muss weniger Frischwasser kaufen. Auch die Gebühr für Schmutzwasser wird weniger. Das Volumen der Zisterne zählt bei der Regenwassergebühr. Bei Neubauten sind Zisternen oft vorgeschrieben.
Flächenentsiegelung
Die Gebühr für Regenwasser hängt vom Versiegelungsgrad ab. Bei neuen Plänen sollte man wenig versiegeln. Flächen sollten wasserdurchlässig sein. Öko-Pflaster auf Höfen und Stellflächen spart Gebühren. Das ist besser als Asphalt.
Regenrückhaltung
Große Grundstücke brauchen Regenrückhaltung. Das gilt ab einer bestimmten Größe. Meistens betrifft das Gewerbegrundstücke. Die Kanalisation kann viel Regen nicht aufnehmen. Ein Regenrückhalteraum ist nötig. Man muss das mit der Stadtentwässerung absprechen.
Rückstau
Eigentümer und Betreiber müssen ihre Gebäude schützen. Sie sind selbst verantwortlich. Maßnahmen helfen, Schäden und Kosten zu vermeiden. Sie entlasten auch die öffentliche Infrastruktur. Das erhöht die Sicherheit der Nachbarschaft.
Einleiteverbote - Was nicht in den Kanal gehört
Benutzen Sie Toilette und Abflüsse nicht für Abfall. Sonst verstopfen Sie den Kanal. Das verschmutzt Gewässer. Hygieneabfälle gehören in den Mülleimer. Dazu zählen Wattestäbchen, Wattepads, Slipeinlagen, Feuchttücher, Damenbinden und Tampons. Der Grundstückseigentümer zahlt die Reinigung bei Verschmutzung. Das kann das Verhältnis Mieter/Vermieter belasten.
Baustoffe, Lacke und Farben dürfen nicht in die Abwasseranlage. Sie setzen sich in Rohren ab. Das kann Gewässer verschmutzen. Beachten Sie den Bad Homburger Abfallkalender. Essensreste gehören nicht in die Kanalisation. Sie locken Ratten an. Ratten übertragen Krankheiten und schädigen Gebäude und Pflanzen. Jeder sollte die Einleiteverbote beachten. Das ist im Interesse aller.