Die Firma leitet und verwaltet Gesundheits- und Veranstaltungseinrichtungen. Sie berät und managt diese Einrichtungen. Die Firma führt auch kulturelle Veranstaltungen durch. Diese finden in den eigenen Einrichtungen statt. Die meisten Veranstaltungen sind in Bad Homburg v. d. Höhe. Die Firma darf alles tun, was dem Zweck der Firma hilft. Sie kann Zweigstellen gründen. Sie kann ähnliche Firmen kaufen oder sich daran beteiligen. Sie kann auch deren Leitung übernehmen. Wichtige Verträge für die Firma sind: a) Ein Vertrag über die Nutzung von Sachen vom 7.7.1924 und weitere Verträge vom 21.4., 27.4. und 1.6.1953 sowie 17.12.2001 und 17.9.2009, b) Ein Finanzierungsvertrag vom 14.12.2018 mit der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe.
Die Firma darf alle Sachen und Rechte nutzen, die zur Kur- und Badeverwaltung gehören. Das steht im Vertrag mit der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe vom 7.7.1924.
Der Vertrag über die Nutzung von Sachen sagt in § 5: a) Die Firma muss den Kur- und Badebetrieb gut führen. Es soll wie ein modernes und vornehmes Weltbad sein. b) Die Firma muss das Kurhaus, das Theater, die Badehäuser und die Saalburg-Wirtschaft instand halten. Sie muss auch Möbel neu kaufen und ergänzen. Das ist ihre wichtigste Aufgabe. Sie muss alles tun, was für den Betrieb nötig ist.
Im Vertrag steht in § 9 etwas Wichtiges. Die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe gibt der Gesellschaft das Recht, die Kurtaxe zu behalten. Die Gesellschaft hat am 21.4., 27.4. und 1.6.1953 neue Verträge gemacht. Ab dem 1.4.1953 übernimmt die Gesellschaft alle Aufgaben von der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe. Diese Aufgaben helfen dem Tourismus und bekommen Geld von der Spielbank. Am 29.1.1954 wurde genau festgelegt, welche Aufgaben die Gesellschaft übernimmt. 1978 haben die Gesellschaft und die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe entschieden, dass die Kurgärtnerei nicht mehr dazugehört. Am 14.12.2018 hat die Gesellschafterin versprochen, das Geld für die Aufgaben und Investitionen zu sichern.